Schadenersatz für Immofinanz-Anleger möglich
OGH: Constantia Privatbank kam 2007 Aufklärungspflicht nicht nach
Wien – Die juristischen Aufräumarbeiten in Sachen Constantia Privatbank und Immofinanz gehen in die nächste Runde. Ende September hat der OGH grundsätzlich den Weg für Schadenersatzklagen gegen die „Constantia-Bad-Bank“Aviso Zeta geebnet, da diese gegenüber einem Kunden mit einem Aktiensparplan in ImmofinanzTiteln ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. Die Causa wurde an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen, um in der Sache ein Urteil zu fällen. Dieses wird für das Frühjahr 2017 erwartet.
Anwalt Thomas Kainz von der Kanzlei Legal Chambers Kainz erwartet, dass das Urteil zugunsten seines klagenden Mandanten ausfallen wird, also Schadenersatz zugesprochen wird. „Ich gehe davon aus, dass das von der Bank nicht angefochten wird.“Anders sieht das Alexander Wall von der Rechtsanwaltskanzlei Rieger Wall, welche die beklagte Aviso Zeta vertritt: Die Causa könne durchaus noch die Instanzen hinaufgehen, auch eine Einigung der Parteien sei möglich. „Dazu gibt es aber noch keine konkreten Gespräche“, ergänzt Wall.
Seiner Ansicht nach handelt es sich dabei um einen „speziellen Einzelfall“, der typische Anleger nicht betreffe: „Das hat aus unserer Sicht keine Breitenwirkung.“
Die damalige Constantia Privatbank hatte 2007 über Tochtergesellschaften Immofinanz- und Immoeast-Aktien im Wert von bis zu einer Milliarde Euro gehalten, deutlich mehr, als es die Großveranlagungsgrenze von rund 35 Millionen Euro zugelassen hätte. Der Kläger wollte aufgrund der Kursverluste aus seinem Aktiensparplan aussteigen, wurde von einem Constantia-Vertriebspartner aber davon überzeugt, stattdessen sogar zuzukaufen. Hätte der Kläger vom Interessenkonflikt der Constantia und deren hohen Eigenbestand gewusst, so der OGH, hätte er noch am selben Tag seine Aktien veräußert. In weiterer Folge schrammte die Bank knapp an einem Zusammenbruch vorbei und firmiert heute unter neuen Eigentümern als Semper Constantia. (aha)