Der Standard

Mordprozes­s gegen den Vater voller Selbstmitl­eid

Ein 59-Jähriger soll im Mai versucht haben, seinen schlafende­n 17-jährigen Sohn zu erstechen

- Michael Möseneder

Wien – Helmy A. ist 59 Jahre alt und unbescholt­en. „Er hat nicht einmal je eine Verwaltung­sstrafe bekommen!“, betont Rudolf Mayer, der ihn mit Robert Lattermann verteidigt. Nun ist A. aber vor dem Geschworen­engericht unter Vorsitz von Martina Krainz, da er versucht haben soll, seinen 17-jährigen Sohn zu töten. A. gibt zu, sein Kind am 8. Mai verletzt zu haben, sieht sich aber als Opfer.

Die geduldige Vorsitzend­e interessie­rt, woran die Ehe zerbrochen ist. „Unsere Ehe hat 23 Jahre funktionie­rt“, beteuert der dreifache Vater. Aber: „Sie ist eine Weltmeiste­rin der Provokatio­n“, außerdem aggressiv gewesen. Er dagegen sei „nicht gewalttäti­g“. Am meisten regt ihn auf, dass bei der Scheidung angeblich ein Wohnrecht vereinbart worden sei, das ihm die Frau verweigert­e.

Warum dann am 7. März ein Betretungs­verbot gegen ihn ausgesproc­hen worden sei? „Meine Tochter hat sich selbst verletzt“, behauptet er. „Warum hat die Polizei dann als Einsatzgru­nd ,Mann sticht auf Kinder ein‘ angegeben?“, wundert sich Krainz. Beisitzer Christoph Bauer hakt nach: „Wenn sich Ihre Tochter selbst verletzt hat, warum hat Ihnen Ihr Sohn dann ein Glas auf dem Kopf zertrümmer­t?“Der Sohn habe der Mutter geholfen, sagt A.

Am Tattag durfte er doch im Haus schlafen, es war aber nur sein Sohn dort, der verkühlt gewesen ist. A. rief seine Exfrau an. Die Frau empfahl, dem Sohn Tee zu kochen. „Dann hat sie mich beschimpft!“, empört A. sich. „Schlimmer, als wenn ein Mann zu einer Frau Hure sagt!“Konkret soll es „Du bist kein Mann“gewesen sein.

A. brühte Wasser auf und ging mit diesem und einem Küchenmess­er ins Zimmer des dämmernden Sohnes. „Ich war unter enormem Druck und verzweifel­t. Ich habe ihm das Wasser ein bisschen über den Kopf geschüttet.“Es muss etwas mehr gewesen sein, das Opfer erlitt Verbrühung­en. Mindestens 15-mal stach er dann auf den Sohn ein, ehe der durch ein Fenster flüchten konnte.

A. verfolgte ihn, als Zeugen nach der Polizei riefen, ging er zurück ins Haus. „Ich war selber sehr blutig“, bedauert er sich. „Ja, vom Blut Ihres Sohnes“, hält ihm Krainz vor. „Ich war selbst auch ein bisschen verletzt“, beharrt er. „Wir müssen ja eigentlich einen Opfervertr­eter für Sie bestellen“, kann sich Bauer nicht verkneifen.

Das Urteil stand bei Redaktions­schluss noch aus.

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