Mordprozess gegen den Vater voller Selbstmitleid
Ein 59-Jähriger soll im Mai versucht haben, seinen schlafenden 17-jährigen Sohn zu erstechen
Wien – Helmy A. ist 59 Jahre alt und unbescholten. „Er hat nicht einmal je eine Verwaltungsstrafe bekommen!“, betont Rudolf Mayer, der ihn mit Robert Lattermann verteidigt. Nun ist A. aber vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Martina Krainz, da er versucht haben soll, seinen 17-jährigen Sohn zu töten. A. gibt zu, sein Kind am 8. Mai verletzt zu haben, sieht sich aber als Opfer.
Die geduldige Vorsitzende interessiert, woran die Ehe zerbrochen ist. „Unsere Ehe hat 23 Jahre funktioniert“, beteuert der dreifache Vater. Aber: „Sie ist eine Weltmeisterin der Provokation“, außerdem aggressiv gewesen. Er dagegen sei „nicht gewalttätig“. Am meisten regt ihn auf, dass bei der Scheidung angeblich ein Wohnrecht vereinbart worden sei, das ihm die Frau verweigerte.
Warum dann am 7. März ein Betretungsverbot gegen ihn ausgesprochen worden sei? „Meine Tochter hat sich selbst verletzt“, behauptet er. „Warum hat die Polizei dann als Einsatzgrund ,Mann sticht auf Kinder ein‘ angegeben?“, wundert sich Krainz. Beisitzer Christoph Bauer hakt nach: „Wenn sich Ihre Tochter selbst verletzt hat, warum hat Ihnen Ihr Sohn dann ein Glas auf dem Kopf zertrümmert?“Der Sohn habe der Mutter geholfen, sagt A.
Am Tattag durfte er doch im Haus schlafen, es war aber nur sein Sohn dort, der verkühlt gewesen ist. A. rief seine Exfrau an. Die Frau empfahl, dem Sohn Tee zu kochen. „Dann hat sie mich beschimpft!“, empört A. sich. „Schlimmer, als wenn ein Mann zu einer Frau Hure sagt!“Konkret soll es „Du bist kein Mann“gewesen sein.
A. brühte Wasser auf und ging mit diesem und einem Küchenmesser ins Zimmer des dämmernden Sohnes. „Ich war unter enormem Druck und verzweifelt. Ich habe ihm das Wasser ein bisschen über den Kopf geschüttet.“Es muss etwas mehr gewesen sein, das Opfer erlitt Verbrühungen. Mindestens 15-mal stach er dann auf den Sohn ein, ehe der durch ein Fenster flüchten konnte.
A. verfolgte ihn, als Zeugen nach der Polizei riefen, ging er zurück ins Haus. „Ich war selber sehr blutig“, bedauert er sich. „Ja, vom Blut Ihres Sohnes“, hält ihm Krainz vor. „Ich war selbst auch ein bisschen verletzt“, beharrt er. „Wir müssen ja eigentlich einen Opfervertreter für Sie bestellen“, kann sich Bauer nicht verkneifen.
Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch aus.