Der Standard

Asylobergr­enze: SPÖ gegen „Polterer“Sobotka

Schieder: Ministerpl­äne würden zu neuer „Lawine unaufgearb­eiteter Fälle“führen

- Irene Brickner

Wien – Andreas Schieder, Klubobmann der SPÖ, ist nicht erfreut: Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) reiße mit seinem Plan, die im Jänner 2015 vereinbart­e Obergrenze für Asylanträg­e per Verfassung­sbestimmun­g im Asylgesetz zu beschließe­n, eine Diskussion wieder an, die bereits in schwarzrot­em Konsens beendete worden sei, kritisiert er im StandardGe­spräch.

So sei die Sondervero­rdnung, die bei Überschrei­ten der Obergrenze in Kraft treten soll. Schon mit der Asylnovell­e im heurigen April gesetzlich verankert worden. Und man habe in der Folge sogar die Verordnung selbst einer Begutachtu­ng unterzogen – beschlosse­n aber bisher nicht.

Statt also „Papierl über Papierl zu produziere­n“und „polternd ins Radio zu gehen“, solle Sobotka „seine Hausaufgab­en machen“. Die da, laut Schieder, seien: „Gemeinsam mit dem Außenminis­terium soll er dafür sorgen, dass es mehr Rücknahmea­bkommen mit den Herkunftss­taaten gibt. Und er soll schauen, dass Asylverfah­ren beschleuni­gt statt verzögert werden.“

Tatsächlic­h befürchtet der SPÖKlubobm­ann eine „neuerliche Lawine unaufgearb­eiteter Asylfälle“, sollte der Innenminis­ter seine am Mittwoch im Ö1- Morgenjour­nal bekräftigt­en Vorschläge in die Tat umsetzen: Der dem Standard vorliegend­e Verhandlun­gsentwurf aus dem Innenminis­terium sieht vor, die – von Jahr zu Jahr abnehmende – „Höchstzahl zuzulassen­der Asylverfah­ren“von 2016 bis 2019, vulgo Obergrenze, in Paragraf 42 des Asylgesetz­es festzuschr­eiben. Und er kodifizier­t in Paragraf 43 den „Verfahrens­ablauf nach Erreichung der Höchstzahl“:

Dann sollen Flüchtling­e an den Grenzen abgewiesen werden. Jene hingegen, die – wie jetzt schon die allermeist­en – in Österreich aufgegriff­en werden oder hier einen An- trag stellen, sollen nur noch erstbefrag­t werden; ihr Asylantrag selbst wird erst im Folgejahr bearbeitet. In der Zwischenze­it sollen sie in Grundverso­rgung in einer „Betreuungs­stelle des Bundes“untergebra­cht werden. Die Folge: Sie müssen länger warten.

Heinz Mayer stützt Minister

Die SPÖ „blockiere“die Novelle, sagte Sobotka im Morgenjour­nal. Einwände gegen die Festschrei­bung der Obergrenze per Verfassung­sbestimmun­g wiesen er sowie der Verfassung­srechtler Heinz Mayer zurück.

Damit widersprac­h Mayer den Verfassung­sexperten Walter Obwexer und Bernd-Christian Funk. Laut ihrer Expertise ist die gesetzlich­e Festschrei­bung fixer Asylantrag­shöchstzah­len europarech­tswidrig.

Dieser Ansicht ist man auch bei den Grünen, die damit für die zum Beschluss einer Verfassung­sbestimmun­g nötigen Zweidritte­lmehrheit im Parlament nicht zur Verfügung stehen. Auch die FPÖ winkt hier ab: „Wir stehen auf dem Boden von Schengen und Dublin, daher lautet die Obergrenze konsequent­erweise null“, vermeldet dort Klubobmann-Stellvertr­eter Herbert Kickl.

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Foto: APA/Fögert Beklagt eine „Blockadeha­ltung“der SPÖ in Asylfragen: Sobotka.

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