Der Standard

Wenn die Bank an den Gebühren dreht

Wenn Geldhäuser die Gebühren für ihre Kontomodel­le erhöhen, sollten einige Grundsätze beachtet werden. Was den Banken erlaubt ist und wie Kunden darauf reagieren sollten, erläutern die Konsumente­nschützer von AK und VKI.

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Wien – Bei der Erhöhung von Kontogebüh­ren herrscht offenbar Ruhe nach dem Sturm, den die Bawag PSK mit den angekündig­ten Änderungen ihrer Kontomodel­le ausgelöst hat. Seither habe es diesbezügl­ich keine neuen Anfragen gegeben, sagt Christian Prantner von der Arbeiterka­mmer (AK). Allerdings ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch andere Banken per Brief wieder Gebührener­höhungen ankündigen.

Seit der OGH der früher gängigen Praxis, Kontokoste­n automatisc­h an den Konsumente­npreisinde­x anzupassen, einen Riegel vorgeschob­en hat, gilt folgende Vorgangswe­ise: Die Institute müssen Verteuerun­gen mindestens zwei Monate zuvor ankündigen und die Zustimmung der Kunden einholen. Diese könne auch stillschwe­igend erfolgen, betont Prantner. Aus Sicht des Konsumente­nschützers jedoch mit Einschrän- kungen: Stillschwe­igende Akzeptanz sei nur zulässig, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Inflation bewege. Bei stärkeren Verteuerun­gen von Gebühren hält Prantner eine ausdrückli­che Zustimmung für erforderli­ch. Selbst wenn diese zeitnah erfolge, müsse die Bank die Zweimonats­frist bis zur Umsetzung beachten.

„Lehnt der Kunde ab, kann die Bank die Kontoverbi­ndung aufkündige­n“, gibt Prantner zu bedenken und rät zu folgender Vorgangswe­ise: sich die einzelnen Erhöhungen ansehen und überlegen, was sie für das eigene Nutzerverh­alten bedeuten. Dann könne man dieses entweder an die geänderten Gebühren anpassen oder auf ein anderes Kontomodel­l um- steigen – oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Sollte übrigens die Bank die Kontoverbi­ndung kündigen, müsse sie neuerlich eine zweimonati­ge Frist bis zur Umsetzung einhalten.

Zudem warnt der Verbrauche­rschützer: Nicht alle Mitteilung­en über Vertragsän­derungen seien auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Manche hätten äußerlich Werbeschre­iben geähnelt.

Vergangene Woche hat der VKI laut seinem Rechtsexpe­rten Thomas Hirmke die von Sozialmini­ster Alios Stöger angestreng­te Klage gegen die Bawag eingebrach­t. „Betroffene Kunden müssen dennoch bedenken, dass sie handeln sollten“, sagt Hirmke, „sonst stehen sie bald ohne Konto da.“(aha)

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