Wenn die Bank an den Gebühren dreht
Wenn Geldhäuser die Gebühren für ihre Kontomodelle erhöhen, sollten einige Grundsätze beachtet werden. Was den Banken erlaubt ist und wie Kunden darauf reagieren sollten, erläutern die Konsumentenschützer von AK und VKI.
Wien – Bei der Erhöhung von Kontogebühren herrscht offenbar Ruhe nach dem Sturm, den die Bawag PSK mit den angekündigten Änderungen ihrer Kontomodelle ausgelöst hat. Seither habe es diesbezüglich keine neuen Anfragen gegeben, sagt Christian Prantner von der Arbeiterkammer (AK). Allerdings ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch andere Banken per Brief wieder Gebührenerhöhungen ankündigen.
Seit der OGH der früher gängigen Praxis, Kontokosten automatisch an den Konsumentenpreisindex anzupassen, einen Riegel vorgeschoben hat, gilt folgende Vorgangsweise: Die Institute müssen Verteuerungen mindestens zwei Monate zuvor ankündigen und die Zustimmung der Kunden einholen. Diese könne auch stillschweigend erfolgen, betont Prantner. Aus Sicht des Konsumentenschützers jedoch mit Einschrän- kungen: Stillschweigende Akzeptanz sei nur zulässig, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Inflation bewege. Bei stärkeren Verteuerungen von Gebühren hält Prantner eine ausdrückliche Zustimmung für erforderlich. Selbst wenn diese zeitnah erfolge, müsse die Bank die Zweimonatsfrist bis zur Umsetzung beachten.
„Lehnt der Kunde ab, kann die Bank die Kontoverbindung aufkündigen“, gibt Prantner zu bedenken und rät zu folgender Vorgangsweise: sich die einzelnen Erhöhungen ansehen und überlegen, was sie für das eigene Nutzerverhalten bedeuten. Dann könne man dieses entweder an die geänderten Gebühren anpassen oder auf ein anderes Kontomodell um- steigen – oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Sollte übrigens die Bank die Kontoverbindung kündigen, müsse sie neuerlich eine zweimonatige Frist bis zur Umsetzung einhalten.
Zudem warnt der Verbraucherschützer: Nicht alle Mitteilungen über Vertragsänderungen seien auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Manche hätten äußerlich Werbeschreiben geähnelt.
Vergangene Woche hat der VKI laut seinem Rechtsexperten Thomas Hirmke die von Sozialminister Alios Stöger angestrengte Klage gegen die Bawag eingebracht. „Betroffene Kunden müssen dennoch bedenken, dass sie handeln sollten“, sagt Hirmke, „sonst stehen sie bald ohne Konto da.“(aha)