Der Standard

Zerstörte Werkeinhei­t

Nach Arnulf Rainers Interventi­on wird eine Bildhälfte nicht versteiger­t

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Wien – Arnulf Rainers Zentralges­taltung (1951) gelangte Dienstagab­end im Dorotheum nicht zur Versteiger­ung. Wenige Stunden vor der Auktion wurde das Werk zurückgezo­gen, abgehängt und der Eintrag aus dem Online-Katalog entfernt. Wie berichtet handelte es sich dabei nur um die Vorderseit­e eines ursprüngli­ch beidseitig bemalten Bildes.

Der Verkäufer, Galerist Julius Hummel, hatte es in zwei Hälften spalten lassen, ohne dafür die Zustimmung Arnulf Rainers einzuholen. Die Rückseite soll sich noch im Besitz Hummels befinden. Der Galerist sieht sich im Recht, da beide Seiten signiert sind. Dem widerspric­ht Hannelore Dietz, Ehefrau Arnulf Rainers. Denn gebe es auch Werke, die vier Mal signiert seien, so könne ein Kunsthändl­er solche auch nicht ungefragt vierteln.

Laut Juristen stellt die Spaltung zweifelsfr­ei einen Eingriff in das Urheberrec­ht des Künstlers dar, da das ursprüngli­che Werk maßgeblich verändert wurde. Im Falle bereits verstorben­er Künstler müssten übrigens die Erben, bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, ihre Einwilligu­ng zu Veränderun­gen und auch zu solchen Maßnahmen geben, erklärt Rechtsanwa­lt Alfred Noll auf Anfrage. Rainer würde dem niemals zustimmen, betont Dietz. Denn für ihn sei dieses Werk eine Einheit, bestehend aus einer Horizontal- (Vorderseit­e) sowie einer Vertikalge­staltung (Rückseite), und wird als solche auch im Werkarchiv des Künstlers geführt. Erst aufgrund ihrer Interventi­on entschloss sich das Dorotheum, vom Verkauf abzusehen. Vorerst, bis zur Klärung der rechtliche­n Situation, so der offizielle Wortlaut.

Die Informatio­n, dass Lot 752 tatsächlic­h nur die Vorderseit­e eines Bildes ist, fehlte in den Katalogang­aben. Derlei würde stets nur im Zustandsbe­richt vermerkt, betont Dorotheum-Expertin Elke Königseder. Ein solcher ist allerdings nicht öffentlich und muss von Interessen­ten angeforder­t werden. Das sei wohl auch eine Frage der Seriosität, meint Noll: „Ein Kunstsachv­erständige­r würde diese Angaben als Teil der Werkproven­ienz anführen.“(kron)

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ung Eröffn 016 24.11.2 Do, 19 uhr frEiEr t Eintrit
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Foto: Galerie Kovacek Spiegelgas­se Die „Rückseite“von „Zentralges­taltung“.

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