Verwaltungsreform: Umweltanwälte fürchten um ihre Befugnisse
Minister Rupprechter will Parteienrechte bei Umweltverträglichkeitsprüfungen per Gesetzesentwurf beschneiden
Innsbruck/Wien – Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) will mit einer Reform der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) die Rechte der Parteien in dem Prüfverfahren stark beschneiden. Betroffen sind in erster Linie die Landesumweltanwälte (LAWs), die Gemeinden sowie Umweltschutzorganisationen. Vergangene Woche lief die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle aus, die offiziell zur Verwaltungsreform zählt.
In ihrer Stellungnahme sprechen die LAWs aller neun Bundesländer von „augenscheinlichen Mängeln“des Reformgesetzes. Sie lehnen die geplanten Neuerungen praktisch gänzlich ab, wie Tirols LAW Johannes Kostenzer sagt: „Es geht vor allem um zwei Maßnahmen, die unsere Befugnisse deutlich einschränken würden.“
Zum einen sollen die LAWs erst sehr spät in der UVP eine Stellungnahme abgeben dürfen und nicht mehr wie bisher schon von Beginn an ins Verfahren involviert sein. „Das wird zu Verzögerungen bei Projekten führen“, warnt Kostenzer.
Zum anderen sollen die LAWs nur mehr zu umweltbezogenen Aspekten Stellung nehmen dürfen. „Wir vertreten das Interesse der Bevölkerung an intakter Natur. Dazu müssen wir auch die Möglichkeit haben, zu hinterfragen, ob ein Projekt wirtschaftlich Sinn macht“, sagt Kostenzer. Dass nur Landwirtschafts- und Wirtschaftskammer als externe Vertreter in der Reformkommission zugelassen waren, sorgt zudem für Verwunderung.
Auch seitens des Gemeindebundes wird harsche Kritik an den Reformvorschlägen von Umweltminister Rupprechter laut: „Man will uns die Parteienrechte ab- erkennen.“Das sei nicht akzeptabel, da auch die Gemeinden Mitspracherecht bei Entscheidungen einfordern, „die uns unmittelbar betreffen“. Die Beschneidung der Parteienstellung sowie die Abschaffung der Stellungnahmemöglichkeit werden daher „strikt abgelehnt“.
„Weniger Bürokratie“
Aus dem Ministerium Rupprechters heißt es, dass man mit dem Entwurf im Rahmen der Verwaltungsreform dem „Wunsch der Bevölkerung nach weniger Bürokratie“Rechnung trage. Auf einzelne Stellungnahmen zum Gesetzestext wolle man jedoch nicht eingehen, weil die Begutachtungsfrist erst am Freitag abgelaufen war.
Das Ministerium selbst wollte den LAWs, Gemeinden und NGOs nur eine Begutachtungsfrist von sieben Tagen einräumen, um auf den Gesetzesentwurf zu reagieren. Nach Protesten der Betroffenen wurde die Frist auf vier Wochen verlängert.