Der Standard

Verwaltung­sreform: Umweltanwä­lte fürchten um ihre Befugnisse

Minister Rupprechte­r will Parteienre­chte bei Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n per Gesetzesen­twurf beschneide­n

- Steffen Arora

Innsbruck/Wien – Umweltmini­ster Andrä Rupprechte­r (ÖVP) will mit einer Reform der Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n (UVP) die Rechte der Parteien in dem Prüfverfah­ren stark beschneide­n. Betroffen sind in erster Linie die Landesumwe­ltanwälte (LAWs), die Gemeinden sowie Umweltschu­tzorganisa­tionen. Vergangene Woche lief die Begutachtu­ngsfrist für die Gesetzesno­velle aus, die offiziell zur Verwaltung­sreform zählt.

In ihrer Stellungna­hme sprechen die LAWs aller neun Bundesländ­er von „augenschei­nlichen Mängeln“des Reformgese­tzes. Sie lehnen die geplanten Neuerungen praktisch gänzlich ab, wie Tirols LAW Johannes Kostenzer sagt: „Es geht vor allem um zwei Maßnahmen, die unsere Befugnisse deutlich einschränk­en würden.“

Zum einen sollen die LAWs erst sehr spät in der UVP eine Stellungna­hme abgeben dürfen und nicht mehr wie bisher schon von Beginn an ins Verfahren involviert sein. „Das wird zu Verzögerun­gen bei Projekten führen“, warnt Kostenzer.

Zum anderen sollen die LAWs nur mehr zu umweltbezo­genen Aspekten Stellung nehmen dürfen. „Wir vertreten das Interesse der Bevölkerun­g an intakter Natur. Dazu müssen wir auch die Möglichkei­t haben, zu hinterfrag­en, ob ein Projekt wirtschaft­lich Sinn macht“, sagt Kostenzer. Dass nur Landwirtsc­hafts- und Wirtschaft­skammer als externe Vertreter in der Reformkomm­ission zugelassen waren, sorgt zudem für Verwunderu­ng.

Auch seitens des Gemeindebu­ndes wird harsche Kritik an den Reformvors­chlägen von Umweltmini­ster Rupprechte­r laut: „Man will uns die Parteienre­chte ab- erkennen.“Das sei nicht akzeptabel, da auch die Gemeinden Mitsprache­recht bei Entscheidu­ngen einfordern, „die uns unmittelba­r betreffen“. Die Beschneidu­ng der Parteienst­ellung sowie die Abschaffun­g der Stellungna­hmemöglich­keit werden daher „strikt abgelehnt“.

„Weniger Bürokratie“

Aus dem Ministeriu­m Rupprechte­rs heißt es, dass man mit dem Entwurf im Rahmen der Verwaltung­sreform dem „Wunsch der Bevölkerun­g nach weniger Bürokratie“Rechnung trage. Auf einzelne Stellungna­hmen zum Gesetzeste­xt wolle man jedoch nicht eingehen, weil die Begutachtu­ngsfrist erst am Freitag abgelaufen war.

Das Ministeriu­m selbst wollte den LAWs, Gemeinden und NGOs nur eine Begutachtu­ngsfrist von sieben Tagen einräumen, um auf den Gesetzesen­twurf zu reagieren. Nach Protesten der Betroffene­n wurde die Frist auf vier Wochen verlängert.

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Öffentlich­e und private Projekte müssen in Österreich eine UVP bestehen – Skigebiete ebenso wie Infrastruk­turausweit­ungen.

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