Der Standard

Sobotkas Leichtfert­igkeit

- Irene Brickner

Die gute Nachricht: Die notwendige Zweidritte­lmehrheit im Nationalra­t würde Wolfgang Sobotka für seine bemerkensw­erten Asylrechts­änderungsp­läne ohnehin verwehrt bleiben. Tatsächlic­h bräuchte der um Verbalatta­cken selten verlegene schwarze Innenminis­ter neben dem Einverstän­dnis des Koalitions­partners SPÖ entweder die Stimmen der FPÖ oder der Grünen, um seinen Plan, die Asylobergr­enze per Verfassung­sbestimmun­g ins Asylgesetz zu schreiben, umzusetzen. Nichts davon ist derzeit in Sicht.

Um Sobotkas Vorschlag politisch einzuordne­n, bleibt somit vorerst nur übrig, darüber nachzudenk­en, wie leichtfert­ig Politiker hierzuland­e nach wie vor bereit sind, sich über die Verfassung hinwegzuse­tzen – und sie mit einer Zweidritte­lmehrheit in einem Einzelgese­tz so hinzubiege­n, wie es ihnen genehm erscheint.

Im konkreten Fall kamen die Verfassung­sjuristen Obwexer und Funk in ihrer eigens bestellten Expertise zu dem Schluss, dass sich die Republik nicht per gesetzlich­er Festschrei­bung von Asylantrag­shöchstzah­len aus ihrer flüchtling­spolitisch­en Verantwort­ung stehlen kann – ein Ergebnis, das ganz offensicht­lich nicht den Intentione­n des Innenminis­ters entsprach. Geht nicht gibt’s nicht, entschied er daraufhin. Doch solche Versuche verletzen die Grundfeste­n des Rechts, die in unsicheren Zeiten nicht hoch genug zu schätzen sind.

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