Der Standard

Fernmeldeb­ehörde ermittelt wegen Hofers E-Mail

Mehr als 20 Anzeigen, für Kickl hat Innenresso­rt Schuld

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Wien – Mehr als zwanzig Anzeigen von Auslandsös­terreicher­n sind am Donnerstag laut Infrastruk­turressort wegen eines Schreibens von FPÖ-Hofburg-Anwärter Norbert Hofer per E-Mail bei der Fernmeldeb­ehörde eingelangt – weswegen die Behörde nun ermittelt. „Es haben sich bei uns einige Betroffene gemeldet, der Sachverhal­t wird geprüft“, erklärte auch Nikolaus Koller, Strafrefer­ent im Fernmeldeb­üro Wien, Niederöste­rreich und Burgenland der APA.

Wie berichtet, ist es zulässig, dass die Parlaments­parteien die Daten von Stimmberec­htigten aus der Wählerevid­enz besitzen, nicht jedoch ihre ungefragte Verwendung – deshalb drohen Hofer Probleme. Denn nach Paragraf 107 des Telekommun­ikationsge­setzes sind Massenmail­s verboten – sofern sie an mehr als 50 Empfänger und ohne deren Einwilligu­ng gegangen sind. Der Strafrahme­n für das Verwaltung­sdelikt beträgt bis zu 37.000 Euro.

Hofer selbst erklärte via Ö1: „Ich muss es ja nicht lesen“– und es habe auch viele Empfänger gegeben, die sich über sein Schreiben gefreut hätten. FPÖ-General Herbert Kickl machte per Aussendung das Innenminis­terium als Schuldigen aus: „Tatsache ist, dass wir zum Zwecke der Wählerinfo­rmation um die Adressen der Auslandsös­terreicher angefragt haben“, erklärte er, und: „Mit E-MailAdress­en kann man nichts anderes machen, als E-Mails zu verschicke­n. Warum sendet uns das Innenminis­terium E-Mail-Adressen zur Wahlinform­ation, wenn zugleich das Versenden von EMails nicht erlaubt sein soll?“

Doch eine Einschränk­ung der Weitergabe der Daten wäre allenfalls vom Parlament zu beschließe­n, denn das Weiterreic­hen ist seit 1993 im Wählerevid­enzgesetz festgeschr­ieben. (nw)

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Alexander Van der Bellen oder Norbert Hofer? Diese Frage stellt sich nicht, wenn die Wahlkarte nicht rechtzeiti­g ankommt.

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