Fernmeldebehörde ermittelt wegen Hofers E-Mail
Mehr als 20 Anzeigen, für Kickl hat Innenressort Schuld
Wien – Mehr als zwanzig Anzeigen von Auslandsösterreichern sind am Donnerstag laut Infrastrukturressort wegen eines Schreibens von FPÖ-Hofburg-Anwärter Norbert Hofer per E-Mail bei der Fernmeldebehörde eingelangt – weswegen die Behörde nun ermittelt. „Es haben sich bei uns einige Betroffene gemeldet, der Sachverhalt wird geprüft“, erklärte auch Nikolaus Koller, Strafreferent im Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland der APA.
Wie berichtet, ist es zulässig, dass die Parlamentsparteien die Daten von Stimmberechtigten aus der Wählerevidenz besitzen, nicht jedoch ihre ungefragte Verwendung – deshalb drohen Hofer Probleme. Denn nach Paragraf 107 des Telekommunikationsgesetzes sind Massenmails verboten – sofern sie an mehr als 50 Empfänger und ohne deren Einwilligung gegangen sind. Der Strafrahmen für das Verwaltungsdelikt beträgt bis zu 37.000 Euro.
Hofer selbst erklärte via Ö1: „Ich muss es ja nicht lesen“– und es habe auch viele Empfänger gegeben, die sich über sein Schreiben gefreut hätten. FPÖ-General Herbert Kickl machte per Aussendung das Innenministerium als Schuldigen aus: „Tatsache ist, dass wir zum Zwecke der Wählerinformation um die Adressen der Auslandsösterreicher angefragt haben“, erklärte er, und: „Mit E-MailAdressen kann man nichts anderes machen, als E-Mails zu verschicken. Warum sendet uns das Innenministerium E-Mail-Adressen zur Wahlinformation, wenn zugleich das Versenden von EMails nicht erlaubt sein soll?“
Doch eine Einschränkung der Weitergabe der Daten wäre allenfalls vom Parlament zu beschließen, denn das Weiterreichen ist seit 1993 im Wählerevidenzgesetz festgeschrieben. (nw)