Erwachsenenschutz: Viel Kritik an Verzögerung
Wien – 13 Millionen Euro sollte die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes im ersten Jahr kosten, Hinzu käme zusätzlicher Personalmehraufwand in der Justiz und in anderen Bereichen. Mit Jänner 2018 sollte es in Umsetzung gehen. Doch diese Woche wurde bekannt, dass die Umsetzung der Reform der Sachwalterschaft auf die lange Bank geschoben wurde: Aufgrund der „angespannten Budgetsituation“stünden „keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung“, bestätigte das Finanzministerium einen Ö1-Bericht.
Der Monitoring-Ausschuss übte dazu am Donnerstag Kritik. Der unabhängige Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene überwacht, forderte den Finanzminister in einer Aussendung dazu auf, „kleinliches Budgetdenken zulasten von Menschen, denen der Zugang zum Recht verwehrt wird, aufzugeben“.
Auch die Lebenshilfe hatte an der Entwicklung Kritik geübt, der Verein Bizeps nahm die Nachricht „mit Schrecken“auf und lobte die jahrelang angestellten Überlegungen zur Reform „in vorbildlich geführten Arbeitsgruppen im Justizministerium“. Aus dem Ressort hieß es zuletzt, man sei weiterhin um eine Einigung bemüht.
Rund 60.000 Menschen werden in Österreich besachwaltet. Das neue Erwachsenenschutzgesetz sollte das Sachwaltergesetz ablösen – Ziel ist Unterstützung statt Entmündigung. (APA, spri)