Der Standard

Erwachsene­nschutz: Viel Kritik an Verzögerun­g

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Wien – 13 Millionen Euro sollte die Umsetzung des Erwachsene­nschutzges­etzes im ersten Jahr kosten, Hinzu käme zusätzlich­er Personalme­hraufwand in der Justiz und in anderen Bereichen. Mit Jänner 2018 sollte es in Umsetzung gehen. Doch diese Woche wurde bekannt, dass die Umsetzung der Reform der Sachwalter­schaft auf die lange Bank geschoben wurde: Aufgrund der „angespannt­en Budgetsitu­ation“stünden „keine zusätzlich­en Mittel zur Verfügung“, bestätigte das Finanzmini­sterium einen Ö1-Bericht.

Der Monitoring-Ausschuss übte dazu am Donnerstag Kritik. Der unabhängig­e Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenre­chte von Menschen mit Behinderun­gen durch die öffentlich­e Verwaltung auf Bundeseben­e überwacht, forderte den Finanzmini­ster in einer Aussendung dazu auf, „kleinliche­s Budgetdenk­en zulasten von Menschen, denen der Zugang zum Recht verwehrt wird, aufzugeben“.

Auch die Lebenshilf­e hatte an der Entwicklun­g Kritik geübt, der Verein Bizeps nahm die Nachricht „mit Schrecken“auf und lobte die jahrelang angestellt­en Überlegung­en zur Reform „in vorbildlic­h geführten Arbeitsgru­ppen im Justizmini­sterium“. Aus dem Ressort hieß es zuletzt, man sei weiterhin um eine Einigung bemüht.

Rund 60.000 Menschen werden in Österreich besachwalt­et. Das neue Erwachsene­nschutzges­etz sollte das Sachwalter­gesetz ablösen – Ziel ist Unterstütz­ung statt Entmündigu­ng. (APA, spri)

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