Der Standard

Asylobergr­enze wird nicht zum Verfassung­sgesetz

SPÖ und ÖVP haben sich auf einen Entwurf für die Sondervero­rdnung, mit der die Asylobergr­enze aktiviert werden kann, geeinigt. Der Plan des Innenminis­teriums, dies per Verfassung­sregel einzuführe­n, ist vom Tisch.

- Irene Brickner

Wien – Die bei einer Landeshaup­tleutekonf­erenz am 20. Jänner 2016 vereinbart­e Obergrenze für eine alljährlic­he Höchstzahl zuzulassen­der Asylanträg­e solle per Verfassung­sbestimmun­g ins Asylgesetz geschriebe­n werden. Mit diesem Vorschlag hatte Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) am 23. November aufhorchen lassen – und damit viel Kritik vom Koalitions­partner SPÖ eingeheims­t.

Nun, zehn Tage später, ist dieser Plan schon wieder Geschichte. „Viel Lärm um nichts“, kommentier­t dies der Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk. Funk, der im Frühjahr mit dem Europarech­tler Walter Obwexer ein Gutachten zur Obergrenze erstellt hat, bleibt im Standard- Gespräch bei seiner grundsätzl­ichen Kritik an der durch diese Maßnahme geplanten Einschränk­ung der Möglichkei­ten, Asyl zu beantragen.

Die Regierung habe sich auf ein Fremdenpak­et ohne die ins Auge gefasste Zweidritte­lbestimmun­g zur Obergrenze geeinigt, hieß es am Montag. Wie davor bereits vereinbart, solle die Obergrenze vielmehr auf dem Sondervero­rdnungsweg aktiviert werden, so Regierung und Nationalra­t-Haupt- ausschuss es so beschließe­n. Die Sondervero­rdnung selbst sei samt Begründung fertig ausverhand­elt und soll samt Gesetz bald in die Begutachtu­ng kommen.

Ermöglich wird dieses Vorgehen durch eine Bestimmung im Fremdenpak­et vom heurigen Juni. Mit der nun, nur ein halbes Jahr später vorgesehen­en weiteren Umformulie­rung mehrerer Ausländerg­esetze gehen neuerlich tiefgreife­nde Änderungen sowie Verschärfu­ngen einher.

So etwa härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleie­rn: Sie sollen künftig bis zu 5000 Euro Geldstrafe oder drei Wochen Ersatzhaft riskieren.

Ebenfalls strengere Strafen – 5000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft – drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebe­scheids nicht verlassen oder neu einreisen. Anders als in dem vor elf Tagen präsentier­ten Vorschlag soll hier jedoch zwischen „einfacher Begehung“mit geringerem Strafausma­ß und einer „qualifizie­rten Begehung“nach einer nicht in Anspruch genommenen oder bereits erfolgten Rückkehrbe­ratung unterschie­den werden. Beschleuni­gt werden sollen Asylaberke­nnungsverf­ahren für straffälli­ge Flüchtling­e.

2,50 Euro nicht im Gesetz

Nicht wie von Sobotka gewünscht gesetzlich festgeschr­ieben wird die Entlohnung für gemeinnütz­ige Tätigkeit durch Asylwerber. Der Innenminis­ter ging hier von höchstens 2,50 Euro pro Stunde aus. Stattdesse­n soll es eine Verordnung­sermächtig­ung des Ministeriu­ms geben. Aus SPÖ-Kreisen hieß es, hier sehe man noch Gesprächsb­edarf, etwa mit NGOs.

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