Asylobergrenze wird nicht zum Verfassungsgesetz
SPÖ und ÖVP haben sich auf einen Entwurf für die Sonderverordnung, mit der die Asylobergrenze aktiviert werden kann, geeinigt. Der Plan des Innenministeriums, dies per Verfassungsregel einzuführen, ist vom Tisch.
Wien – Die bei einer Landeshauptleutekonferenz am 20. Jänner 2016 vereinbarte Obergrenze für eine alljährliche Höchstzahl zuzulassender Asylanträge solle per Verfassungsbestimmung ins Asylgesetz geschrieben werden. Mit diesem Vorschlag hatte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am 23. November aufhorchen lassen – und damit viel Kritik vom Koalitionspartner SPÖ eingeheimst.
Nun, zehn Tage später, ist dieser Plan schon wieder Geschichte. „Viel Lärm um nichts“, kommentiert dies der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Funk, der im Frühjahr mit dem Europarechtler Walter Obwexer ein Gutachten zur Obergrenze erstellt hat, bleibt im Standard- Gespräch bei seiner grundsätzlichen Kritik an der durch diese Maßnahme geplanten Einschränkung der Möglichkeiten, Asyl zu beantragen.
Die Regierung habe sich auf ein Fremdenpaket ohne die ins Auge gefasste Zweidrittelbestimmung zur Obergrenze geeinigt, hieß es am Montag. Wie davor bereits vereinbart, solle die Obergrenze vielmehr auf dem Sonderverordnungsweg aktiviert werden, so Regierung und Nationalrat-Haupt- ausschuss es so beschließen. Die Sonderverordnung selbst sei samt Begründung fertig ausverhandelt und soll samt Gesetz bald in die Begutachtung kommen.
Ermöglich wird dieses Vorgehen durch eine Bestimmung im Fremdenpaket vom heurigen Juni. Mit der nun, nur ein halbes Jahr später vorgesehenen weiteren Umformulierung mehrerer Ausländergesetze gehen neuerlich tiefgreifende Änderungen sowie Verschärfungen einher.
So etwa härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern: Sie sollen künftig bis zu 5000 Euro Geldstrafe oder drei Wochen Ersatzhaft riskieren.
Ebenfalls strengere Strafen – 5000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft – drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen oder neu einreisen. Anders als in dem vor elf Tagen präsentierten Vorschlag soll hier jedoch zwischen „einfacher Begehung“mit geringerem Strafausmaß und einer „qualifizierten Begehung“nach einer nicht in Anspruch genommenen oder bereits erfolgten Rückkehrberatung unterschieden werden. Beschleunigt werden sollen Asylaberkennungsverfahren für straffällige Flüchtlinge.
2,50 Euro nicht im Gesetz
Nicht wie von Sobotka gewünscht gesetzlich festgeschrieben wird die Entlohnung für gemeinnützige Tätigkeit durch Asylwerber. Der Innenminister ging hier von höchstens 2,50 Euro pro Stunde aus. Stattdessen soll es eine Verordnungsermächtigung des Ministeriums geben. Aus SPÖ-Kreisen hieß es, hier sehe man noch Gesprächsbedarf, etwa mit NGOs.