Deutsche Regierung muss AKW-Betreiber entschädigen
Karlsruhe – Der rasche Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft hat ein finanzielles Nachspiel für die deutsche Regierung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, dass den deutschen Energiekonzernen Eon, RWE und Vattenfall dafür eine Entschädigung zusteht.
„Fukushima hat meine Haltung zur Kernenergie verändert.“So begründete Kanzlerin Angela Merkel 2011 ihre Entscheidung, nun doch schneller als geplant aus der Kernkraft auszusteigen. Kurz nach dem GAU im japanischen AKW wurde festgelegt: Der letzte Meiler solle nicht 2032, sondern schon 2022 vom Netz gehen. Den Betreibern wurde ein fixer Termin für jedes AKW vorgeschrieben, zunächst zugesagte Extra-Strommengen wurden einkassiert.
Konzerne sehen Enteigung
Dagegen wehrten sich die AKWBetreiber und zogen nach Karlsruhe. Sie sehen im früheren Ausstieg eine Enteignung durch Entzug ihrer Geschäftsperspektive.
Vom Höchstgericht bekamen sie nun teilweise recht. Zwar erklärte Richter Ferdinand Kirchhoff, das Eigentum an Kernkraftwerken sei „in besonderer Weise sozial gebunden“. Da es sich um „risikoreiche Hochtechnologie“handle, könne es staatliche Beschränkungen geben, ohne dass Enteignung vorliege.
Allerdings sei es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen und bereits zugesagte Strommengen erhalten sollen. Bis zum 30. Juni 2018 müsse daher ein neues Gesetz vorliegen. (bau)