Der Standard

Deutsche Regierung muss AKW-Betreiber entschädig­en

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Karlsruhe – Der rasche Ausstieg Deutschlan­ds aus der Kernkraft hat ein finanziell­es Nachspiel für die deutsche Regierung. Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe hat am Dienstag entschiede­n, dass den deutschen Energiekon­zernen Eon, RWE und Vattenfall dafür eine Entschädig­ung zusteht.

„Fukushima hat meine Haltung zur Kernenergi­e verändert.“So begründete Kanzlerin Angela Merkel 2011 ihre Entscheidu­ng, nun doch schneller als geplant aus der Kernkraft auszusteig­en. Kurz nach dem GAU im japanische­n AKW wurde festgelegt: Der letzte Meiler solle nicht 2032, sondern schon 2022 vom Netz gehen. Den Betreibern wurde ein fixer Termin für jedes AKW vorgeschri­eben, zunächst zugesagte Extra-Strommenge­n wurden einkassier­t.

Konzerne sehen Enteigung

Dagegen wehrten sich die AKWBetreib­er und zogen nach Karlsruhe. Sie sehen im früheren Ausstieg eine Enteignung durch Entzug ihrer Geschäftsp­erspektive.

Vom Höchstgeri­cht bekamen sie nun teilweise recht. Zwar erklärte Richter Ferdinand Kirchhoff, das Eigentum an Kernkraftw­erken sei „in besonderer Weise sozial gebunden“. Da es sich um „risikoreic­he Hochtechno­logie“handle, könne es staatliche Beschränku­ngen geben, ohne dass Enteignung vorliege.

Allerdings sei es nicht mit dem Grundgeset­z vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitio­nen und bereits zugesagte Strommenge­n erhalten sollen. Bis zum 30. Juni 2018 müsse daher ein neues Gesetz vorliegen. (bau)

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