Der Standard

Ausschreib­ungspflich­t für Würstelbud­en

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Innsbruck – Ein Erkenntnis des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) verlangt eine Ausschreib­ung von Dienstleis­tungen im öffentlich­en Raum bei beschränkt­er Verfügbark­eit, worunter jeder Kiosk, jede Würstelbud­e sowie alle Stände auf Weihnachts- und Ostermärkt­en fallen. Laut Europarech­tsexperte Walter Obwexer hat diese Entscheidu­ng volle Gültigkeit für alle heimischen Märkte und Stände auf öffentlich­em Boden, berichtet die Tiroler Tageszeitu­ng. (APA)

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