Ausschreibungspflicht für Würstelbuden
Innsbruck – Ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verlangt eine Ausschreibung von Dienstleistungen im öffentlichen Raum bei beschränkter Verfügbarkeit, worunter jeder Kiosk, jede Würstelbude sowie alle Stände auf Weihnachts- und Ostermärkten fallen. Laut Europarechtsexperte Walter Obwexer hat diese Entscheidung volle Gültigkeit für alle heimischen Märkte und Stände auf öffentlichem Boden, berichtet die Tiroler Tageszeitung. (APA)