Der Standard

Nährwert auf vorverpack­ten Lebensmitt­eln

Informatio­nspflicht für Verbrauche­r tritt in Kraft – Take-away-Essen nicht betroffen

- Jakob Hütthaler-Brandauer

Wien – Ab morgen, Dienstag, müssen vorverpack­te Lebensmitt­el auf der Verpackung verpflicht­end eine Nährwertde­klaration aufweisen. Der Verbrauche­r soll in Zeiten zunehmend falscher Ernährung leicht erkennen können, welche wesentlich­en Nährwerte im gekauften Produkt enthalten sind.

Die europäisch­e Lebensmitt­elinformat­ionsverord­nung schreibt vor, dass der Brennwert und die Menge an Fett, gesättigte­n Fettsäuren, Kohlenhydr­aten, Zucker, Eiweiß und Salz möglichst in Tabellenfo­rm angegeben werden müssen. Ausnahmen gibt es abgesehen von Kleinpacku­ngen (größte Oberfläche kleiner als 25 cm²) für bestimmte Kategorien wie alkoholisc­he Getränke, Mineralwas­ser, Gewürze oder Kaugummi.

Kritisch kann die Frage sein, wann vorverpack­te und wann nichtvorve­rpackte Lebensmitt­el vorliegen. Vorverpack­te Lebensmitt­el sind all jene Produkte, die vor dem Anbieten derart verpackt worden sind, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Packung zu öffnen. Das würde grundsätzl­ich auf jede Art der Take-away-Speisen oder des Lieferesse­ns zutreffen. Lebensmitt­el, die auf Wunsch des Verbrauche­rs oder in Hinblick auf ihren unmittelba­ren Verkauf verpackt werden, gelten allerdings nicht als vorverpack­t. Gastronomi­ebetriebe brauchen sich daher über die Nährwertde­klaration keine Gedanken zu machen.

Heikel sind die im Trend liegenden Saft- oder Detoxkuren, bei denen auf besonderen Kundenwuns­ch hergestell­te Speisen für mehrere Tage vorbereite­t werden und der Verbrauche­r sie zu Hause lediglich konsumiere­n muss. Das ist in Wahrheit eine dem Takeaway-Essen ähnliche Form, die Behörde geht jedoch von vorverpack­ten Lebensmitt­eln aus.

Aus für Nährwertpr­ofile

Im Zusammenha­ng mit der Informatio­n über Nährwerte stehen auch die Nährwertpr­ofile. Bis 2009 hätten diese aufgrund der europäisch­en Verordnung über nährwertun­d gesundheit­sbezogene Angaben erstellt werden sollen. Die Europäisch­e Lebensmitt­elbehörde (EFSA) hätte Modelle von verschiede­nen Lebensmitt­eln vorlegen und Grenzwerte von Nährwerten (insbesonde­re Fett, Zucker, Salz) festlegen sollen. Ziel war, dass ab einer bestimmten Menge zum Beispiel von Zucker keine gesundheit­sbezogenen Angaben verwendet werden dürfen. Solche Angaben können insbesonde­re durch die Anreicheru­ng von Vitaminen zu praktisch jedem Lebensmitt­el gemacht werden, obwohl eine generell positive Wirkung bei einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht gegeben ist.

Es hat sich aber gezeigt, dass die Erstellung derartiger pauschaler Modelle auf erhebliche Schwierigk­eiten stößt und auch die betroffene­n Hersteller berechtigt­en Widerstand leisten. Das EU-Parlament hat heuer für die Streichung der Nährwertpr­ofile gestimmt. Die Nährwertde­klaration wird damit weiterhin die beste Form sein, sich über die Nährwerte eines Lebensmitt­els zu informiere­n.

Inkonsiste­nt ist die Haltung des EU-Parlaments aber insofern, als die von der EFSA positiv bewerteten gesundheit­sbezogenen Angaben zu Koffein blockiert werden. Man fürchtet, dass andernfall­s die gerade bei Jugendlich­en beliebten Energydrin­ks zusätzlich mit gesundheit­sbezogenen Angaben wie „fördert die Konzentrat­ion“oder „fördert die Ausdauer“beworben werden und damit der Konsum steigt. Das soll aufgrund des hohen Zuckergeha­lts vermieden werden.

JAKOB HÜTTHALER-BRANDAUER ist Rechtsanwa­lt in Wien. jhb@lawpoint.at

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Die Pizza, die im Karton geliefert wird, muss weiterhin keine Angaben über Zucker, Fett und Salz haben.

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