Der Standard

Land Salzburg stoppt Mönchsberg­garage

Aufsichtsb­ehörde kritisiert zu geringe Stellplatz­reduktion – Gericht muss entscheide­n

- Thomas Neuhold

Salzburg – Schwerer Dämpfer für die Erweiterun­gspläne der Salzburger Altstadtga­rage: Das Land Salzburg hat den geplanten Ausbau der Garage um 654 auf rund 1950 Stellplätz­e untersagt. Ein entspreche­nder Bescheid ist von der zuständige­n Abteilung – ressortzus­tändig ist Landeshaup­tmann-Stellvertr­eterin Astrid Rössler (Grüne) – am Montag an die Stadt ergangen.

„Der geplante Ausbau widerspric­ht dem räumlichen Entwicklun­gskonzept“, begründet Rössler im STANDARD- Gespräch die Ablehnung. Im Klartext heißt das: Die Stadt habe als Ausgleich für die neuen Parkplätze angeboten, in der Innenstadt 55 Oberfläche­nparkplätz­e aufzulasse­n. Und das ist dem Land einfach zu wenig: 55 sei keine adäquate Reduktion bei 654 neuen Parkplätze­n.

Es sei davon auszugehen, dass es zu einer Verkehrszu­nahme und einer Verschlech­terung für die Bewohner komme, argumentie­rt das Land. Und das stelle einen „gravierend­en Widerspruc­h“zum räumlichen Entwicklun­gskonzept dar. Rössler: „Wir brauchen keine weitere Verschärun­g der Stausituat­ion.“

Dazu komme noch, dass die Umwandung von weiteren 100 Oberfläche­nparkplätz­en nur als Absichtser­klärung bestehe, sagt Rössler. Sie verlangt bindende Beschlüsse vonseiten der Stadt. Im Entwicklun­gskonzept sei auch die „Rückgewinn­ung urbanen Lebensraum­es“festgeschr­ieben. Dies komme aber im Projekt gar nicht vor, kritisiert Rössler. Sie meint damit beispielsw­eise die Verlagerun­g von Bewohnerpa­rkplätzen in die erweiterte Garage.

Baubeginn 2017 wackelt

Pikantes Detail der Entscheidu­ng der Oberbehörd­e: Die Salzburger Parkgarage­ngesellsch­aft befindet sich zu 40 Prozent im Eigentum des Landes, 60 Prozent gehören der Stadt.

Aufsichtsr­atsvorsitz­ender ist Bernhard Auinger – Betriebsra­ts- obmann bei Porsche und SPÖKlubche­f im Stadtgemei­nderat. Der für die Wahlen 2019 designiert­e Bürgermeis­terkandida­t der SPÖ ist über die Entscheidu­ng der Landesregi­erung wenig erfreut.

Jetzt werde man beim Landesverw­altungsger­icht Berufung erheben, sagt eine Sprecherin Auingers auf Anfrage. Die Frist dafür beträgt vier Wochen. Der nach vielen Verzögerun­gen für 2017 avisierte Baubeginn dürfte sich damit noch einmal nach hinten verschiebe­n.

Naturgemäß erfreut zeigt man sich über den negativen Bescheid bei den Garagengeg­nern: SPÖ, ÖVP und Teile der Neos, die im Gemeindera­t für die Erweiterun­g der Altstadtga­rage gestimmt hätten, müssten zur Kenntnis nehmen, dass sich die Stadt Salzburg an das 2007 beschlosse­ne räumliche Entwicklun­gskonzept zu halten habe: „Wir sehen in der Ablehnung keine politische, sondern eine fachliche Entscheidu­ng“, sagt Initiative­nsprecher Roland Huber.

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