Reform mit Schönheitsfehler
Kinderbetreuung: Fortbildung nur begrenzt anrechenbar
Wien – Wien war bisher Schlusslicht bei der Ausbildungsdauer von Kinderbetreuerinnen und -betreuern. Seit Oktober ist nun eine neue Tagesbetreuungsverordnung in Kraft, in der neben den Zulassungskriterien für Kindergruppen auch die erforderlichen Ausbildungsbereiche und das Stundenausmaß der Ausbildung geregelt sind.
Die wesentliche Änderung darin betrifft die Ausbildung für Kinderbetreuerinnen und -betreuer. Bisher reichten rund 90 Unterrichtseinheiten, künftig sind 400 Unterrichtseinheiten erforderlich. Diese Ausbildungsanforderung gilt sowohl für Kinderbetreuer als auch für Tagesmütter und -väter. Verbesserungsbedarf gibt es aber bei der Anrechenbarkeit von bereits absolvierten Fortbildungen, denn diese würden nur anerkannt werden, wenn sie 2016 gemacht wurden.
„Als nicht sehr sinnvoll“bezeichnete Nicolaus Cortolezis, Geschäftsführer des Vereins Wiener Kindergruppen, diese Umsetzung. Denn einige Fortbildungen würden Jahre dauern, bis sie abgeschlossen sind, und dafür brauche es auch die Praxis.
„Diese Fortbildungen müssen auch anerkannt werden“, genauso müsse darüber diskutiert werden, wie kurze Fortbildungen, die Kinderbetreuerinnen und -betreuer berufsbegleitend absolviert haben, anerkannt werden können. Grundsätzlich sei die Verordnung aber zu begrüßen, sagt Cortolezis, bedeute sie ja auch ein Aufschließen bei der Ausbildung an andere Bundesländer.
Bis Dezember 2022 haben sowohl Kinderbetreuer Zeit für die Aufschulung als auch die zuständige Magistratsabteilung in Wien (MA 11) für Nachbesserungen bei der Umsetzung. (ost)