Der Standard

Höchstgeri­cht zementiert staatliche­s Cannabismo­nopol

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– Es bleibt dabei: Nur der Staat darf Cannabispf­lanzen zum Blühen bringen und daraus Wirkstoffe für Medikament­e gewinnen und verkaufen. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die Klage eines Unternehme­rs abgewiesen, der an dem Geschäft beteiligt werden wollte. Das Höchstgeri­cht hat festgestel­lt, dass die existieren­de gesetzlich­e Regelung nicht verfassung­swidrig ist.

Verantwort­lich für den offizielle­n Suchtmitte­lhandel ist die staatliche Gesundheit­sagentur Ages. Für sie gibt es im Suchtmitte­lgesetz einen Ausnahmepa­ssus, der die Ernte von rund 90 Kilogramm pro Jahr ermöglicht. Sie dürfte gemeinsam mit Privatunte­rnehmen eine Tochterfir­ma gründen, tut dies aber nicht. Das wollte der Kläger erreichen. (red)

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