Höchstgericht zementiert staatliches Cannabismonopol
– Es bleibt dabei: Nur der Staat darf Cannabispflanzen zum Blühen bringen und daraus Wirkstoffe für Medikamente gewinnen und verkaufen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der an dem Geschäft beteiligt werden wollte. Das Höchstgericht hat festgestellt, dass die existierende gesetzliche Regelung nicht verfassungswidrig ist.
Verantwortlich für den offiziellen Suchtmittelhandel ist die staatliche Gesundheitsagentur Ages. Für sie gibt es im Suchtmittelgesetz einen Ausnahmepassus, der die Ernte von rund 90 Kilogramm pro Jahr ermöglicht. Sie dürfte gemeinsam mit Privatunternehmen eine Tochterfirma gründen, tut dies aber nicht. Das wollte der Kläger erreichen. (red)