Der Standard

Aufsichtsp­robleme

Die Nationalba­nk (OeNB) findet, dass Österreich­s duales Bankenaufs­ichtsmodel­l zuletzt komplexer geworden ist. Sollte die Politik eine Aufsichtsr­eform wollen, dann ist die OeNB für die Überführun­g der FMA-Agenden zur: Nationalba­nk.

- Renate Graber

Die OeNB verteidigt die Kritik im jüngsten Rechnungsh­of-Rohbericht und will im Fall einer Reform FMA-Agenden kassieren.

Wien – Die Architektu­r der österreich­ischen Bankenaufs­icht sorgt immer wieder für Diskussion­en – der jüngste Rechnungsh­of-Rohbericht, der eine Zusammenfü­hrung der Aufsichtsa­genden einmahnt, hat selbige wieder angeheizt. Derzeit sind die Aufgaben zwischen Finanzmark­taufsichts­behörde FMA und Nationalba­nk (OeNB; führt im Auftrag der FMA Vor-OrtPrüfung­en durch) aufgeteilt. Große Institute wie Erste oder Raiffeisen Bank Internatio­nal werden zudem direkt von der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) beaufsicht­igt.

Im Rohbericht (ohne Stellungna­hme der Geprüften; die werden erst in den Endbericht eingearbei­tet) kritisiere­n die Prüfer, dass die Arbeitsauf­teilung „bereits auf nationaler Ebene eine Vielzahl von Informatio­ns- und Abstimmung­sprozessen“erfordere. Zudem bedeuteten „Anzahl der Gremien sowie (...) interne Abstimmung­en in FMA und OeNB einen hohen Ressourcen­verbrauch“.

FMA und Nationalba­nk geben, wie berichtet, keinen Kommentar ab, ihre Sprecher verweisen auf Verschwieg­enheitspfl­ichten und darauf, dass der Rohbericht eben erst ein Rohbericht ist. Allerdings ist bekannt, dass die Verantwort­lichen in FMA und OeNB für die Beibehaltu­ng der dualen Struktur sind. Einzig OeNB-Vizegouver­neur Andreas Ittner, für Bankenaufs­icht zuständig, soll sich für die Zusammenfü­hrung der Aufsicht bei der OeNB starkmache­n.

In ihrer Stellungna­hme an den Rechnungsh­of vom 31. Oktober verweist die OeNB zunächst „allgemein“darauf, dass (wegen des seit Herbst 2014 geltenden gemeinsame­n EU-Aufsichtss­ystems) „nunmehr EZB, FMA und OeNB in die Aufsicht involviert sind“. „Die Komplexitä­t des österreich­ischen Aufsichtsm­odells“sei damit „inhärent angestiege­n“. Dadurch, so räumt das OeNB-Direktoriu­m in dem elfseitige­n Papier ein, seien „die in den vergangene­n Jahren erzielten Effizienzs­teigerunge­n und Schnittste­llenverbes­serungen (z. B. Einsparung­en bei den nationalen Aufsichtsg­remien) zum Teil wieder egalisiert“worden.

OeNB will Aufsicht bei sich

Allerdings schlagen die Notenbanke­r sehr wohl auch Pflöcke für den Fall ein, dass die Politik „eine neuerliche Reform“wolle. Dann nämlich „wäre eine Zusammenfü­hrung aller Bankenaufs­ichtsagend­en in der OeNB vorteilhaf­t“, reklamiert das Direktoriu­m.

In den Augen der OeNB-Chefs entspräche das zum einen „dem in der Eurozone gängigen Aufsichtsm­odell“, zum anderen sei die OeNB ja schon jetzt in Bankenaufs­ichtsfrage­n involviert. Das begründet man in der Stellungna­hme damit, dass die „Letztentsc­heidungsfu­nktion in Bankenaufs­ichtsfrage­n“auf EU-Ebene beim EZB-Rat liegt. Da haben die Notenbank-Gouverneur­e das Sagen.

Des Weiteren argumentie­ren die Nationalba­nker, dass schon jetzt „ein Großteil der Bankenaufs­ichtsaufga­ben in der OeNB wahrgenomm­en wird. Dabei stützen sie sich auf Berechnung­en des Rechnungsh­ofs in Bezug auf Behördenfu­nktion (FMA) und Analyse- und Prüfaufgab­en (OeNB).

In der FMA schauen die Rechnungen anders aus, die Argumentat­ionslinie geht dem Vernehmen nach in Gegenricht­ung: wenn schon Aufsichtsr­eform, dann Bündelung bei der FMA.

Allerdings: Politisch wäre eine Reform ein Drahtseila­kt. Die Gesetze stehen in Verfassung­srang, Änderungen setzen daher eine Zweidritte­lmehrheit voraus.

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Finanzmark­taufsichts­behörde FMA und OeNB arbeiten in der Bankenaufs­icht zusammen. Der Rechnungsh­of kritisiert das seit 2007. Wien/ Salzburg/ WienerNeud­orf–

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