Aufsichtsprobleme
Die Nationalbank (OeNB) findet, dass Österreichs duales Bankenaufsichtsmodell zuletzt komplexer geworden ist. Sollte die Politik eine Aufsichtsreform wollen, dann ist die OeNB für die Überführung der FMA-Agenden zur: Nationalbank.
Die OeNB verteidigt die Kritik im jüngsten Rechnungshof-Rohbericht und will im Fall einer Reform FMA-Agenden kassieren.
Wien – Die Architektur der österreichischen Bankenaufsicht sorgt immer wieder für Diskussionen – der jüngste Rechnungshof-Rohbericht, der eine Zusammenführung der Aufsichtsagenden einmahnt, hat selbige wieder angeheizt. Derzeit sind die Aufgaben zwischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA und Nationalbank (OeNB; führt im Auftrag der FMA Vor-OrtPrüfungen durch) aufgeteilt. Große Institute wie Erste oder Raiffeisen Bank International werden zudem direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.
Im Rohbericht (ohne Stellungnahme der Geprüften; die werden erst in den Endbericht eingearbeitet) kritisieren die Prüfer, dass die Arbeitsaufteilung „bereits auf nationaler Ebene eine Vielzahl von Informations- und Abstimmungsprozessen“erfordere. Zudem bedeuteten „Anzahl der Gremien sowie (...) interne Abstimmungen in FMA und OeNB einen hohen Ressourcenverbrauch“.
FMA und Nationalbank geben, wie berichtet, keinen Kommentar ab, ihre Sprecher verweisen auf Verschwiegenheitspflichten und darauf, dass der Rohbericht eben erst ein Rohbericht ist. Allerdings ist bekannt, dass die Verantwortlichen in FMA und OeNB für die Beibehaltung der dualen Struktur sind. Einzig OeNB-Vizegouverneur Andreas Ittner, für Bankenaufsicht zuständig, soll sich für die Zusammenführung der Aufsicht bei der OeNB starkmachen.
In ihrer Stellungnahme an den Rechnungshof vom 31. Oktober verweist die OeNB zunächst „allgemein“darauf, dass (wegen des seit Herbst 2014 geltenden gemeinsamen EU-Aufsichtssystems) „nunmehr EZB, FMA und OeNB in die Aufsicht involviert sind“. „Die Komplexität des österreichischen Aufsichtsmodells“sei damit „inhärent angestiegen“. Dadurch, so räumt das OeNB-Direktorium in dem elfseitigen Papier ein, seien „die in den vergangenen Jahren erzielten Effizienzsteigerungen und Schnittstellenverbesserungen (z. B. Einsparungen bei den nationalen Aufsichtsgremien) zum Teil wieder egalisiert“worden.
OeNB will Aufsicht bei sich
Allerdings schlagen die Notenbanker sehr wohl auch Pflöcke für den Fall ein, dass die Politik „eine neuerliche Reform“wolle. Dann nämlich „wäre eine Zusammenführung aller Bankenaufsichtsagenden in der OeNB vorteilhaft“, reklamiert das Direktorium.
In den Augen der OeNB-Chefs entspräche das zum einen „dem in der Eurozone gängigen Aufsichtsmodell“, zum anderen sei die OeNB ja schon jetzt in Bankenaufsichtsfragen involviert. Das begründet man in der Stellungnahme damit, dass die „Letztentscheidungsfunktion in Bankenaufsichtsfragen“auf EU-Ebene beim EZB-Rat liegt. Da haben die Notenbank-Gouverneure das Sagen.
Des Weiteren argumentieren die Nationalbanker, dass schon jetzt „ein Großteil der Bankenaufsichtsaufgaben in der OeNB wahrgenommen wird. Dabei stützen sie sich auf Berechnungen des Rechnungshofs in Bezug auf Behördenfunktion (FMA) und Analyse- und Prüfaufgaben (OeNB).
In der FMA schauen die Rechnungen anders aus, die Argumentationslinie geht dem Vernehmen nach in Gegenrichtung: wenn schon Aufsichtsreform, dann Bündelung bei der FMA.
Allerdings: Politisch wäre eine Reform ein Drahtseilakt. Die Gesetze stehen in Verfassungsrang, Änderungen setzen daher eine Zweidrittelmehrheit voraus.