Staatliches Hanfmonopol nicht verfassungswidrig
VfGH: Alleinstellung der Ages bei Medizinalcannabis diene Missbrauchsprävention Messergebnisse sollen Fluglärmdebatte in Salzburg versachlichen
Wien – Die im Suchtmittelgesetz (SMG) definierte Ausnahme von einem generellen Anbauverbot für potentes Cannabis bleibt Vorbehalt des Staates. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den entsprechenden Individualantrag eines Unternehmers ab, der beabsichtigte, Hanf für medizinische Zwecke zu kultivieren.
Die Paragrafen 6 Absatz 2 sowie 6a erlauben es der öffentlichrechtlichen Gesundheitsagentur Ages, die Staude „zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellung von Arzneimitteln“anzubauen. Rund 90 Kilogramm Cannabisblüten produziert die dem Gesundheitsministerium unterstellte Ages so jedes Jahr, um sie als Rohmaterial an ihren Exklusivpartner, den deutschen Pharmakonzern Bionorica, zur Weiterverarbeitung zu exportieren.
Die im SMG eröffnete Möglichkeit, für die Herstellung eine Tochtergesellschaft zu gründen, an der sich Private beteiligen können, nimmt die Ages nicht wahr. Eine solche Beteiligung hatte der Wiener Alexander Kristen vorgeschlagen, um mit seinem Unternehmen Flowery Field in die Produktion einzusteigen. Die Ages aber sagte ab, woraufhin Kristen die Prüfung des dadurch entstehenden De-facto-Monopols der Agentur beim VfGH beantragte. Kristen kritisierte, die Ages nehme „eine unvereinbare Rolle von Aufsicht und Produktion“ein und könne konkurrenzlos Preis und Menge der Pflanzen bestimmen.
In seinem Beschluss erkennt der VfGH, dass die Alleinstellung aber nicht, wie von Flowery Field behauptet, mit einem „Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfrei- heit und auf Unversehrtheit des Eigentums“gleichzusetzen sei.
„Die Einschränkung des erlaubten Anbaus der Cannabispflanze auf eine im Eigentum der Republik stehende Gesellschaft gewährleistet in verfassungsrechtlich vertretbarer Weise die zur Hintanhaltung des Missbrauches und damit die zum Schutz der Gesundheit erforderliche Kontrolle“, heißt es in der Ablehnung. Der Gesetzgeber überschreite also nicht seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, „wenn er derzeit den Anbau der Pflanze zur Herstellung von Arzneimitteln allein dieser Gesellschaft vorbehält“.
Kristen kündigte an, weiter für die Liberalisierung natürlicher Cannabinoide für Arzneizwecke zu kämpfen. Derzeit verhindere man die Versorgung „auf Kosten von Schmerzpatienten“. (mcmt) Salzburg – Die Stadt Salzburg will den jahrelangen Streit zwischen Bayern und Salzburg über den Fluglärm versachlichen. Dazu legte die Stadtregierung am Freitag Messungen des bayerischen Verkehrsministeriums vor. Diese zeigen, dass zu 99 Prozent die Salzburger Seite von der Lärmbelastung betroffen sei.
Laut den Lärmschutzberechnungen seien auf der bayerischen Seite nur ein Waldgebiet und fünf Häuser von den Schallimmissionen durch den Flughafen Salzburg betroffen. Außerhalb dieses Lärmschutzbereiches liege keine erhebliche Belästigung durch den Flugverkehr für die in Bayern wohnende Bevölkerung vor. Diese Berechnung sei auch im Rahmen einer Infoveranstaltung des bayerischen Staatsministeriums in Freilassing vorgestellt worden.
Die tatsächliche Lärmbelastung war bislang nicht der Stein des Anstoßes in der Fluglärmdebatte. Die bayerische Seite echauffierte sich vielmehr über die Verteilung der Anflugrouten auf den Flughafen. Derzeit steuern 89 Prozent aller Linien- und Charterflüge den Airport über Freilassing an. Die Bayern wollen ein Verhältnis der Anflugrouten von 70 zu 30. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) betonte, das sei trotz politischen Drucks nicht machbar. Das sei eine „ernsthafte Bedrohung für die Stadt und die Umlandgemeinden“. Die Lärmbelastung wäre dann so hoch, dass keine Baugenehmigungen mehr möglich wären. (ruep, APA)