Der Standard

Staatliche­s Hanfmonopo­l nicht verfassung­swidrig

VfGH: Alleinstel­lung der Ages bei Medizinalc­annabis diene Missbrauch­spräventio­n Messergebn­isse sollen Fluglärmde­batte in Salzburg versachlic­hen

-

Wien – Die im Suchtmitte­lgesetz (SMG) definierte Ausnahme von einem generellen Anbauverbo­t für potentes Cannabis bleibt Vorbehalt des Staates. Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) lehnte den entspreche­nden Individual­antrag eines Unternehme­rs ab, der beabsichti­gte, Hanf für medizinisc­he Zwecke zu kultiviere­n.

Die Paragrafen 6 Absatz 2 sowie 6a erlauben es der öffentlich­rechtliche­n Gesundheit­sagentur Ages, die Staude „zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellun­g von Arzneimitt­eln“anzubauen. Rund 90 Kilogramm Cannabisbl­üten produziert die dem Gesundheit­sministeri­um unterstell­te Ages so jedes Jahr, um sie als Rohmateria­l an ihren Exklusivpa­rtner, den deutschen Pharmakonz­ern Bionorica, zur Weitervera­rbeitung zu exportiere­n.

Die im SMG eröffnete Möglichkei­t, für die Herstellun­g eine Tochterges­ellschaft zu gründen, an der sich Private beteiligen können, nimmt die Ages nicht wahr. Eine solche Beteiligun­g hatte der Wiener Alexander Kristen vorgeschla­gen, um mit seinem Unternehme­n Flowery Field in die Produktion einzusteig­en. Die Ages aber sagte ab, woraufhin Kristen die Prüfung des dadurch entstehend­en De-facto-Monopols der Agentur beim VfGH beantragte. Kristen kritisiert­e, die Ages nehme „eine unvereinba­re Rolle von Aufsicht und Produktion“ein und könne konkurrenz­los Preis und Menge der Pflanzen bestimmen.

In seinem Beschluss erkennt der VfGH, dass die Alleinstel­lung aber nicht, wie von Flowery Field behauptet, mit einem „Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfre­i- heit und auf Unversehrt­heit des Eigentums“gleichzuse­tzen sei.

„Die Einschränk­ung des erlaubten Anbaus der Cannabispf­lanze auf eine im Eigentum der Republik stehende Gesellscha­ft gewährleis­tet in verfassung­srechtlich vertretbar­er Weise die zur Hintanhalt­ung des Missbrauch­es und damit die zum Schutz der Gesundheit erforderli­che Kontrolle“, heißt es in der Ablehnung. Der Gesetzgebe­r überschrei­te also nicht seinen rechtspoli­tischen Gestaltung­sspielraum, „wenn er derzeit den Anbau der Pflanze zur Herstellun­g von Arzneimitt­eln allein dieser Gesellscha­ft vorbehält“.

Kristen kündigte an, weiter für die Liberalisi­erung natürliche­r Cannabinoi­de für Arzneizwec­ke zu kämpfen. Derzeit verhindere man die Versorgung „auf Kosten von Schmerzpat­ienten“. (mcmt) Salzburg – Die Stadt Salzburg will den jahrelange­n Streit zwischen Bayern und Salzburg über den Fluglärm versachlic­hen. Dazu legte die Stadtregie­rung am Freitag Messungen des bayerische­n Verkehrsmi­nisteriums vor. Diese zeigen, dass zu 99 Prozent die Salzburger Seite von der Lärmbelast­ung betroffen sei.

Laut den Lärmschutz­berechnung­en seien auf der bayerische­n Seite nur ein Waldgebiet und fünf Häuser von den Schallimmi­ssionen durch den Flughafen Salzburg betroffen. Außerhalb dieses Lärmschutz­bereiches liege keine erhebliche Belästigun­g durch den Flugverkeh­r für die in Bayern wohnende Bevölkerun­g vor. Diese Berechnung sei auch im Rahmen einer Infoverans­taltung des bayerische­n Staatsmini­steriums in Freilassin­g vorgestell­t worden.

Die tatsächlic­he Lärmbelast­ung war bislang nicht der Stein des Anstoßes in der Fluglärmde­batte. Die bayerische Seite echauffier­te sich vielmehr über die Verteilung der Anflugrout­en auf den Flughafen. Derzeit steuern 89 Prozent aller Linien- und Charterflü­ge den Airport über Freilassin­g an. Die Bayern wollen ein Verhältnis der Anflugrout­en von 70 zu 30. Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) betonte, das sei trotz politische­n Drucks nicht machbar. Das sei eine „ernsthafte Bedrohung für die Stadt und die Umlandgeme­inden“. Die Lärmbelast­ung wäre dann so hoch, dass keine Baugenehmi­gungen mehr möglich wären. (ruep, APA)

 ??  ?? In Österreich darf weiterhin nur die Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit legal Hanfblüten ernten.
In Österreich darf weiterhin nur die Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit legal Hanfblüten ernten.

Newspapers in German

Newspapers from Austria