SVA senkt Verzugszinsen für Selbstständige
Wien – Selbstständige müssen ab 1. Jänner weniger Verzugszinsen zahlen, wenn sie mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen im Rückstand sind. Dies teilte Christoph Leitl, Obmann der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit. Die Verzugszinsen werden von 7,88 auf 3,38 Prozent zurückgenommen. (APA)