Der Standard

SVA senkt Verzugszin­sen für Selbststän­dige

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Wien – Selbststän­dige müssen ab 1. Jänner weniger Verzugszin­sen zahlen, wenn sie mit ihren Sozialvers­icherungsb­eiträgen im Rückstand sind. Dies teilte Christoph Leitl, Obmann der Sozialvers­icherung der gewerblich­en Wirtschaft (SVA) mit. Die Verzugszin­sen werden von 7,88 auf 3,38 Prozent zurückgeno­mmen. (APA)

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