Der Standard

Zinshausbe­sitzer bringen neue VfGH-Beschwerde ein

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Wien – Knapp ein Monat ist seit dem VfGH-Urteil vergangen, welches das Verbot von Lagezuschl­ägen in Gründerzei­tvierteln bestätigte. Die Beschwerde hinsichtli­ch der von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlichen Höhen des Richtwerts – im Burgenland liegt er bei 4,92 Euro, in Vorarlberg bei 8,28 Euro pro Quadratmet­er – wurde vom VfGH gleichzeit­ig aus formellen Gründen abgewiesen.

Nun wagen jene Wiener Zinshausbe­sitzer, die sich zum „Verein zur Revitalisi­erung und architekto­nischen Aufwertung der Wiener Gründerzei­thäuser“zusammenge­schlossen haben, einen weiteren Vorstoß. „Es wurde eine neue Beschwerde mit allen formellen Verbesseru­ngen an den VfGH übermittel­t“, berichtet Zinshausbe­sitzer Kaspar Erath.

Er kündigte im Gespräch mit dem Standard zugleich einen „weiteren, ähnlich gelagerten Anlassfall“aus dem Kreis der Vereinsmit­glieder an, bei dem ebenfalls gegen den Richtwert in Wien im konkreten Fall einer „Liegenscha­ft in zentraler Lage“Beschwerde eingelegt wird. „Bei uns sind aktuell einige Beschwerde­n in Sachen Mietrechts­gesetz anhängig“, heißt es seitens des VfGH. „Im Schnitt“dauere ein solches Verfahren fünf Monate.

Die Zinshausbe­sitzer wollen wegen des Lagezuschl­agsverbotU­rteils vor den Europäisch­en Gerichtsho­f ziehen. Dafür ist nach Veröffentl­ichung des Urteils sechs Monate Zeit. „Wir schieben das jetzt nicht auf die lange Bank“, kündigt Erath an. (zof)

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