Kein Prozess ohne Angeklagten
Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher ist am Montag nicht zu seinem Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger erschienen. Das wirft viele Fragen auf, der Standard versucht Antworten zu geben.
Frage: Was passiert, wenn ein Angeklagter, wie nun Peter Seisenbacher, nicht zu seinem Prozess erscheint? Antwort: Es gibt in diesem Fall kein fixes Prozedere, sondern es hängt vom Einzelfall ab. Für gewöhnlich wird der Richter oder die Richterin zunächst versuchen, die Person telefonisch zu erreichen, um den Grund der Abwesenheit zu erfahren. Ist das nicht möglich, kann ein Auftrag an die Polizei ergehen, zu einer bekannten Wohnadresse oder Arbeitsstätte zu fahren und den Betroffenen dem Gericht vorzuführen. Als Alternative kann auch einfach die Ladung neuerlich zugestellt werden oder die Person zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden, dann wird sie von der Polizei gesucht. Letzter Schritt ist dann ein nationaler, ein europäischer oder ein internationaler Haftbefehl. Frage: Wird die Staatsanwaltschaft gegen Peter Seisenbacher nun einen Haftbefehl beantragen? Antwort: Das kann man derzeit noch nicht sagen. Falls es dazu kommt, muss ihn der Vorsitzende des Schöffensenates bewilligen.
Frage: Hätte es einen Sinn? Antwort: Langfristig: natürlich. Das Problem: Seisenbacher hat derzeit seinen Arbeitsmittelpunkt in Aserbaidschan. Würde er von den dortigen Behörden festgenommen, käme es zu einem Auslieferungsverfahren, dessen Dauer ungewiss ist. Da könnte es vernünftiger sein, auf eine freiwillige Anreise zu setzen.