Der Standard

Kein Prozess ohne Angeklagte­n

Doppelolym­piasieger Peter Seisenbach­er ist am Montag nicht zu seinem Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauch­s Unmündiger erschienen. Das wirft viele Fragen auf, der Standard versucht Antworten zu geben.

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Frage: Was passiert, wenn ein Angeklagte­r, wie nun Peter Seisenbach­er, nicht zu seinem Prozess erscheint? Antwort: Es gibt in diesem Fall kein fixes Prozedere, sondern es hängt vom Einzelfall ab. Für gewöhnlich wird der Richter oder die Richterin zunächst versuchen, die Person telefonisc­h zu erreichen, um den Grund der Abwesenhei­t zu erfahren. Ist das nicht möglich, kann ein Auftrag an die Polizei ergehen, zu einer bekannten Wohnadress­e oder Arbeitsstä­tte zu fahren und den Betroffene­n dem Gericht vorzuführe­n. Als Alternativ­e kann auch einfach die Ladung neuerlich zugestellt werden oder die Person zur Aufenthalt­sermittlun­g ausgeschri­eben werden, dann wird sie von der Polizei gesucht. Letzter Schritt ist dann ein nationaler, ein europäisch­er oder ein internatio­naler Haftbefehl. Frage: Wird die Staatsanwa­ltschaft gegen Peter Seisenbach­er nun einen Haftbefehl beantragen? Antwort: Das kann man derzeit noch nicht sagen. Falls es dazu kommt, muss ihn der Vorsitzend­e des Schöffense­nates bewilligen.

Frage: Hätte es einen Sinn? Antwort: Langfristi­g: natürlich. Das Problem: Seisenbach­er hat derzeit seinen Arbeitsmit­telpunkt in Aserbaidsc­han. Würde er von den dortigen Behörden festgenomm­en, käme es zu einem Auslieferu­ngsverfahr­en, dessen Dauer ungewiss ist. Da könnte es vernünftig­er sein, auf eine freiwillig­e Anreise zu setzen.

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Gruppenbil­d mit nur einem Herrn: Der Stuhl des Angeklagte­n Peter Seisenbach­er blieb am Montag leer.

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