Der Standard

RBI-Fusionsprü­fer gutachtet in Prozess gegen Raiffeisen-Tochter

Verschmelz­ungsprüfer Festa sieht sich „nicht befangen“

- Renate Graber

Wien – Die geplante Fusion von Raiffeisen Zentralban­k (RZB) und Raiffeisen Bank Internatio­nal (RBI) ist auf Schiene. Das Umtauschve­rhältnis ist fixiert, bis 23. Dezember werden die Banken die Unterlagen beim Handelsger­icht Wien einreichen. Die Hauptversa­mmlung soll die Fusion am 24. Jänner absegnen. In das gesamte Procedere ist gemäß Aktienrech­t ein Verschmelz­ungsprüfer involviert – in diesem Fall die Wiener Wirtschaft­sprüfungsk­anzlei Interfides von Werner Festa. Bestellt wurde der Prüfer vom Handelsger­icht Wien – und zwar auf Basis eines von RZB- und RBI-Aufsichtsr­at erstellten gemeinsame­n Dreiervors­chlags.

Der Verschmelz­ungsprüfer muss etwa die „Angemessen­heit“des Umtauschve­rhältnisse­s der Aktien – wobei es da vor allem um die Berechnung­smethodik geht – checken. Seine Erkenntnis­se hält der Prüfer in einem Bericht an die Vorstände und Aufsichtsr­äte der beteiligte­n Gesellscha­ften fest. All das ist in der Causa RZB-RBI-Fusion auch schon geschehen.

Bei der Bestellung des Fusionsgut­achters gelten dieselben unternehme­nsrechtlic­hen Regeln wie bei jener des Abschlussp­rüfers. Wie er muss auch der Verschmelz­ungsprüfer unparteiis­ch agieren, ausgeschlo­ssen sind gemäß Unternehme­nsgesetzbu­ch (UGB) beispielsw­eise Prüfer, bei denen „die Besorgnis der Befangenhe­it besteht“. Gemäß Standesreg­eln sind Sachverstä­ndige verpflicht­et, vor ihrer Bestellung etwaige Befangenhe­itsgründe anzugeben.

Dass so eine Befangenhe­itsbesorgn­is bei ihm bestehen könnte, glaubt Festa nicht. Obwohl er in einem Verfahren vor dem Handelsger­icht Wien als Gerichtssa­chverständ­iger tätig ist, in der eine Raiffeisen-Gesellscha­ft die Beklagte ist. Konkret geht es um die Causa Spot GmbH gegen Raiffeisen Informatik Beteiligun­gs GmbH (RIB). Spot hat Raiffeisen 2007 das Sorgenkind Syscom abgekauft und fühlt sich über den Tisch gezogen. In diesem Verfahren, über das der STANDARD berichtet hat, hat das Handelsger­icht Festa im Vorjahr zum Gutachter bestellt, in der nächsten Verhandlun­g Ende Jänner wird sein Gutachten Thema sein. Die RIB gehört der Raiffeisen Informatik und deren Großmutter ist (u. a.) die RZB.

„Genau angeschaut“

Die Frage, ob das schon einen „Anschein der Befangenhe­it“begründet (genügt, um Sachverstä­ndige abzuberufe­n), verneint Festa auf Anfrage. Er habe sich das bei der Übernahme des Mandats als Raiffeisen-Verschmelz­ungsprüfer „ganz genau angeschaut“, es gebe aber keinen Anlass, seine Unabhängig­keit in Frage zu stellen. Schließlic­h sei er für die SpotCausa vom Gericht bestellt worden und als Gerichtsgu­tachter müsse er „unabhängig“agieren, und „nicht für die eine oder andere Seite“. Dasselbe gelte für die Fusionscau­sa. Festa: „Ich bin neutral und in keinem Fall befangen.“

Das Handelsger­icht gibt keinen Kommentar ab und beruft sich darauf, dass Registerca­usen nicht öffentlich seien. Eine RBI-Sprecherin betont, dass ja „nicht Festa ad personam“, sondern die Interfides gerichtlic­h bestellt worden sei. Und „natürlich“liege Raiffeisen eine „Unabhängig­keitserklä­rung der Interfides“vor, die anlässlich der Bestellung „beim Firmenbuch­gericht abgegeben wurde“. Die Details dazu: Interfides gehört der C Controllin­g und Treuhand Wirtschaft­sprüfungs-und Steuerbera­tungsgmbH und die gehört Werner Festa.

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