Der Standard

Zu schnell für das Recht

- Fabian Schmid

Ein Mädchen wird mitten in Wien brutal geschlagen und beleidigt. Andere Jugendlich­e filmen, wie die 15Jährige misshandel­t wird, und stellen den Clip auf Facebook. Die Plattform braucht sehr lange, um das Video zu löschen. Deshalb klagen die Grünen Facebook-Chef Mark Zuckerberg wegen Cybermobbi­ngs. Jetzt hat die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck die Ermittlung­en eingestell­t – mit einer durchaus guten Begründung: Denn im Gesetz heißt es, dass Cybermobbi­ng über einen „längeren Zeitraum“erfolgen muss. Facebook löschte das Video jedoch nach wenigen Tagen. Genauso verständli­ch ist aber die Empörung der Grünen darüber, dass Facebook straffrei bleibt. Die Plattform löscht Hass und Fake-News nur, wenn sie extrem unter Druck gerät. Für Klicks, Verweilzei­t und damit Werbeeinna­hmen nimmt Facebook fast jedes Übel hin.

Doch es ist nicht die Schuld der Staatsanwa­ltschaft, dass gegen Facebooks Verhalten kein wirkungsvo­ller Paragraf besteht. Es wird immer deutlicher, dass die Justiz mit neuen Phänomenen im Netz überforder­t ist. Bis Gesetze gegen neuartige Probleme formuliert sind, ist in einem anderen Bereich bereits Feuer am Dach. Außerdem wird deutlich, dass das Strafrecht momentan gegen Hassbotsch­aften, Falschinfo­rmationen und Missbrauch auf Facebook keine wirkungsvo­lle Handhabe bietet. Der Gesetzgebe­r muss sich schleunigs­t überlegen, wie er sich dem schnellen Netz anpassen kann.

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