Der Standard

Das Bund-Länder- Gerangel ist eröffnet

Staatsrefo­rm bietet großen Spielraum für Ringen um Kompetenze­n – die Schule fehlt

- Lisa Nimmervoll

Manchmal ist das, was nicht erwähnt wird, wichtiger und/oder brisanter als das, was drinsteht. Das gilt für Kapitel 5 im rot-schwarzen Selbstrett­ungsprogra­mm „Für Österreich“. Darin geht es um das Konfliktth­ema „Zuständigk­eiten bündeln“, also das alte Bund-Länder-Kompetenzw­irrwarr – nur trauen sich SPÖ und ÖVP offenkundi­g nicht, diesen Kampf mit den Ländern, von denen Niederöste­rreich, Salzburg, Tirol und Kärnten 2018 auch noch wählen, aufzunehme­n.

Denn aufgeliste­t ist dort „sicher nicht der wichtigste Punkt der Kompetenze­ntrümpelun­g“, sagt Verfassung­sjurist Heinz Mayer im STANDARD- Gespräch. Zwar bekennt sich die Regierung „zur Entflechtu­ng der Kompetenzv­erteilung“, hat sich dafür aber mit der „Abschaffun­g der Doppeleben­e Grundsatzg­esetzgebun­g–Ausführung­sgesetzgeb­ung“für ein Thema entschiede­n, das Raum für viel Bund-Länder-Gezerre lässt. Es geht um ein paar jener Bereiche, in denen der Bund die Grundsätze regelt, die neun Länder dann aber ihre eigenen Gesetze dazu machen. Das Ziel sind „klare und einheitlic­he Zuständigk­eiten“.

Die Krux dabei: Es ist nicht gesagt, wer diese Kompetenze­n bekommen soll: Bund oder Länder – und das, obwohl lauter Materien aufgezählt werden, „die einheitlic­h in die Bundesrege­lung gehören würden“, sagt Mayer. Explizit genannt werden Elektrizit­äts-, Gesundheit­s- und Armenwesen (z. B. Mindestsic­herung), Landarbeit­errecht und Jugendschu­tz. Nicht genannt wird hingegen, und das ist die große Leerstelle, das Schulwesen. „Die ganze Bildungsre­form hängt an dieser unseligen Kompetenzv­erteilung mit Bundes- und Landeslehr­ern“, kritisiert Mayer.

Schon im Februar den Ministerra­t passieren sollen Maßnahmen, die die „Regelungsf­lut eindämmen“. Angesichts von 1500 Bundes- und rund 1500 Landesgese­tzen ist für das „One in, one out“Prinzip viel Stoff da (ein neues Gesetz, im Gegenzug ein altes „nach Möglichkei­t“weg, detto bei Förderunge­n). „Soweit möglich“soll jede neue Regulierun­g ein Ablaufdatu­m bekommen, und Behörden werden verpflicht­et, Bürger nicht mehr mit „Kleinstfor­derungen zu konfrontie­ren“(Beispiel Bodenwerta­bgabe), wenn der Aufwand in keiner Relation zum Betrag steht, das heißt: Sie müssen darauf verzichten, jetzt haben sie bloß die Möglichkei­t dazu.

Und die Wahlrechts­reform? Soll das Parlament erarbeiten.

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Foto: Robert Newald Günther Platter vertritt in der LH-Konferenz Länderinte­ressen.

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