„Verpflichtendes Arbeitstraining“für Asylwerber
Gemeinnützige Arbeit soll „gering“entlohnt werden
Statt auf ein ganzes Integrationspaket hatten sich Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) im Herbst auf einen „Zwischenbericht“geeinigt. Nun soll es schnell gehen: Am 6. Februar soll das Integrationsgesetz vorliegen, in dem Integration einheitlich definiert und gesellschaftliche Werte festgeschrieben werden. Ende März soll es durch den Ministerrat gehen. Kurz nannte das Ergebnis in seinem Bereich am Rande des Sonderministerrats „sehr gut“. Ein Sprecher der Staatssekretärin für Diversität sagte dem STANDARD: „Wir sind mit dem Gesamtpaket zufrieden.“
Fixiert ist ein Ausbau der Deutsch- und Wertekurse, die absolviert werden müssen, sonst werden Sozialleistungen gekürzt. Zu den Werten der Gesellschaftsund Rechtsordnung müssen sich Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte im Rahmen eines Integrationsvertrags bekennen, bei Nichteinhaltung drohen „strenge Sanktionen“. Auf Sprachkurse besteht ein Rechtsanspruch für Asylberechtigte und „Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit“(die laut Duzdars Büro vom Herkunftsland abhängt). Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen werden verboten.
Ein verpflichtendes Integrationsjahr müssen künftig Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ableisten. Die Module werden in einem Integrationspass dokumentiert, zu ihnen zählen: Kompetenz- und Qualifikationsclearing, Sprach-, Orientierungs- und Bewerbungskurse – und ein „verpflichtendes Arbeitstraining im Sinne einer gemeinnützigen Tätigkeit bei Zivildienstträgern“. Wie viele Wochenstunden der letzte Punkt umfasst, ist noch unklar. Man könne sich 20 Stunden vorstellen, heißt es aus dem Büro von Kurz, der schon länger eine Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit gefordert hatte; die Aufwandsentschädigung soll „gering“ausfallen.
Wer sich weigert, am Integrationsjahr teilzunehmen, wird „harte Sanktionen“erfahren, also „sofortiges Durchschlagen auf sämtliche Unterstützungsleistungen“wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld. Wer unter zwölf Monaten eine Stelle findet, beendet das Jahr vorzeitig, „je nach Qualifikation“kann es auch verlängert werden.
Mit Beihilfen werden künftig Unternehmer gelockt, um Absolventen des Integrationsjahres zu beschäftigen. Mehr Möglichkeiten, Asylwerber – ungeachtet ihrer Bleibewahrscheinlichkeit – zu beschäftigen, haben auch Privathaushalte: Die SPÖ setzte ihre Forderung nach einer Öffnung des Dienstleistungsschecks durch. (mcmt, spri)