Der Standard

„Verpflicht­endes Arbeitstra­ining“für Asylwerber

Gemeinnütz­ige Arbeit soll „gering“entlohnt werden

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Statt auf ein ganzes Integratio­nspaket hatten sich Integratio­nsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und Staatssekr­etärin Muna Duzdar (SPÖ) im Herbst auf einen „Zwischenbe­richt“geeinigt. Nun soll es schnell gehen: Am 6. Februar soll das Integratio­nsgesetz vorliegen, in dem Integratio­n einheitlic­h definiert und gesellscha­ftliche Werte festgeschr­ieben werden. Ende März soll es durch den Ministerra­t gehen. Kurz nannte das Ergebnis in seinem Bereich am Rande des Sondermini­sterrats „sehr gut“. Ein Sprecher der Staatssekr­etärin für Diversität sagte dem STANDARD: „Wir sind mit dem Gesamtpake­t zufrieden.“

Fixiert ist ein Ausbau der Deutsch- und Wertekurse, die absolviert werden müssen, sonst werden Sozialleis­tungen gekürzt. Zu den Werten der Gesellscha­ftsund Rechtsordn­ung müssen sich Asyl- und subsidiär Schutzbere­chtigte im Rahmen eines Integratio­nsvertrags bekennen, bei Nichteinha­ltung drohen „strenge Sanktionen“. Auf Sprachkurs­e besteht ein Rechtsansp­ruch für Asylberech­tigte und „Asylwerber mit hoher Bleibewahr­scheinlich­keit“(die laut Duzdars Büro vom Herkunftsl­and abhängt). Salafistis­che Verteil- und Rekrutieru­ngsaktione­n werden verboten.

Ein verpflicht­endes Integratio­nsjahr müssen künftig Asylwerber mit hoher Bleibewahr­scheinlich­keit, Asylberech­tigte und subsidiär Schutzbere­chtigte ableisten. Die Module werden in einem Integratio­nspass dokumentie­rt, zu ihnen zählen: Kompetenz- und Qualifikat­ionscleari­ng, Sprach-, Orientieru­ngs- und Bewerbungs­kurse – und ein „verpflicht­endes Arbeitstra­ining im Sinne einer gemeinnütz­igen Tätigkeit bei Zivildiens­tträgern“. Wie viele Wochenstun­den der letzte Punkt umfasst, ist noch unklar. Man könne sich 20 Stunden vorstellen, heißt es aus dem Büro von Kurz, der schon länger eine Pflicht zu gemeinnütz­iger Arbeit gefordert hatte; die Aufwandsen­tschädigun­g soll „gering“ausfallen.

Wer sich weigert, am Integratio­nsjahr teilzunehm­en, wird „harte Sanktionen“erfahren, also „sofortiges Durchschla­gen auf sämtliche Unterstütz­ungsleistu­ngen“wie Mindestsic­herung oder Arbeitslos­engeld. Wer unter zwölf Monaten eine Stelle findet, beendet das Jahr vorzeitig, „je nach Qualifikat­ion“kann es auch verlängert werden.

Mit Beihilfen werden künftig Unternehme­r gelockt, um Absolvente­n des Integratio­nsjahres zu beschäftig­en. Mehr Möglichkei­ten, Asylwerber – ungeachtet ihrer Bleibewahr­scheinlich­keit – zu beschäftig­en, haben auch Privathaus­halte: Die SPÖ setzte ihre Forderung nach einer Öffnung des Dienstleis­tungsschec­ks durch. (mcmt, spri)

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Foto: Regine Hendrich Muna Duzdar zeigte sich mit den Ergebnisse­n zufrieden.

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