Der Standard

Migration: Mehr Militär, mehr Härte, mehr Strafen

Regierung will mehr Soldaten an Binnengren­zen und geschlosse­ne Zentren für abgelehnte Asylwerber

- Maria Sterkl

Mehr Grenzkontr­ollen, mehr Militär, mehr Befugnisse fürs Militär, harte Strafen und weniger Bewegungsf­reiheit für abgelehnte Asylwerber: Der Regierungs­pakt bringt eine weitere Militarisi­erung der Migration im Rahmen der Asylschien­e.

Binnengren­zkontrolle­n So viel kontrollie­ren, wie es der Schengener Grenzkodex erlaubt, wobei nicht nur die Grenzüberg­änge überwacht werden sollen, sondern „vor allem auch die grüne Grenze“auf dem Boden und aus der Luft – das sieht das Kapitel „Migration dämpfen“vor.

Mehr Macht fürs Heer Möglich werden soll das durch mehr gemischte Patrouille­n von Polizei und Bundesheer im Rahmen des Assistenze­insatzes, aber auch durch den Einsatz von Helikopter­n an den Binnengren­zen. Angehörige des Bundesheer­es sollen die Polizei bei der Registrier­ung und Zurückweis­ung von Asylsuchen­den unterstütz­en und sollen der Polizei Fahrzeuge und Aufspürtec­hnik zur Verfügung stellen. Auch bei der Kontrolle von Zugwagons und Lkws sollen Heeresbedi­enstete einspringe­n.

Hohe Strafen für illegale Einreise Wer illegal eingereist ist oder sich einige Zeit nach rechtskräf­tiger Ablehnung des Asylbesche­ids immer noch illegal im Land aufhält, soll mit hohen Geldstrafe­n bedacht werden – bis zu 15.000 Euro und bis zu sechs Wochen Ersatzarre­st sollen möglich sein. Bisher waren Verwaltung­sstrafen von bis zu 5000 Euro möglich. Kritiker sehen in der Maßnahme „reine Kosmetik“(Diakonie) bei hohem Verwaltung­saufwand, da die Betroffe- nen in vielen Fällen ohnehin mittellos seien.

Längere Schubhaft Die maximal mögliche Schubhaft soll auf 18 Monate ausgedehnt werden, bisher waren innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten insgesamt maximal zehn Monate Schubhaft möglich.

Neue Anhaltezen­tren Abgelehnte Asylsuchen­de sollen in eigene Rückkehrqu­artiere kommen. Sollten abgelehnte Asylwerber zum zweiten Mal aufgegriff­en werden, sollen sie in geschlosse­nen Einrichtun­gen, sogenannte­n „Rückkehrze­ntren“, festgehalt­en werden. Eine Ausreise aus Österreich sei dann weiterhin möglich, „eine Bewegungsf­reiheit in Österreich besteht hingegen nicht mehr“– wie das genau funktionie­ren sollen, bleibt unklar. Jedenfalls sollten dafür „nach Möglichkei­t bestehende Einrichtun­gen genutzt werden“, heißt es – denkbar sind also beispielsw­eise Kasernen.

Geldstopp bei Bescheid Liegt ein rechtskräf­tig negativer Asylbesche­id vor, sollen abgelehnte Asylwerber keine Geldleistu­ngen mehr bekommen. Bisher wurde das Taschengel­d noch bis zu vier Monate lang ausbezahlt. Ausweiskon­trollen in Zug und Taxi Im grenzübers­chreitende­n Verkehr sollen alle gewerblich­en Beförderun­gsunterneh­men, also beispielsw­eise auch die ÖBB oder Taxiuntern­ehmen, zur Ausweisund Visumskont­rolle verpflicht­et werden.

„Notverordn­ung“imExtremfa­ll Für den Fall, dass die geplanten Maßnahmen „nicht den gewünschte­n Erfolg erzielen“, plane man „als Ultima Ratio“, also im Extremfall, die Sondervero­rdnung zur Durchsetzu­ng der Obergrenze zu beschließe­n.

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