Der Standard

Schmerzhaf­ter Absturz auf Kinderhof: Prozess endet mit Diversion

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Linz – Ein verhängnis­voller Unfall auf einem Erlebnisho­f in Steinerkir­chen im Bezirk Wels-Land mit zehn verletzten Kindern im vergangene­n Sommer hatte am Montag ein gerichtlic­hes Nachspiel. Der Besitzer musste sich am Landesgeri­cht verantwort­en, die Staatsanwa­ltschaft warf dem Mann grobe Fahrlässig­keit vor.

Die Richterin folgte dem Antrag aber nicht und sah lediglich einfache Fahrlässig­keit. Man einigte sich schließlic­h auf eine Diversion: Zahlt der 41-Jährige binnen 14 Tagen eine Geldbuße von 3220 Euro, ist das Verfahren gegen ihn eingestell­t.

Der Lehrer betreibt den Erlebnisho­f nebenbei. Auf dem Areal stand auch ein auf Baumstümpf­en ruhendes Piratenflo­ß, auf dem Kinder regelmäßig für Gruppenfot­os Aufstellun­g nahmen. Meist waren es allerdings nur um die zehn und nicht 23 wie am 23. 8. letzten Jahres. Damals stürzte das Podest ein. Zehn Kinder wurden verletzt, eine Siebenjähr­ige schwer.

Der Angeklagte hatte das Podest zuletzt 2011 überprüfen lassen. 2013 erneuerte er die Platte dann in Eigenregie. Hätte er die Arbeit fachmännis­ch überprüfen lassen, wäre laut Gutachter wohl bereits damals aufgefalle­n, dass die tragenden Baumstümpf­e morsch waren. Zudem bemängelte der Sachverstä­ndige, dass eine Plattform in 1,20 Metern Höhe ein Geländer gebraucht hätte. Der Angeklagte nahm die Verantwort­ung auf sich und hat auch bereits Schadeners­atz gezahlt. (mro, APA)

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