Viele Fragezeichen hinter Trumps Plänen
Nach dem von Donald Trump verordneten Einreiseverbot in die USA herrscht weiter Chaos – in vielerlei Hinsicht. Unklar bleibt, wer davon betroffen und ob das Dekret verfassungskonform ist.
Frage: Anfangs war unklar, wer genau von Trumps Erlass betroffen ist. Gibt es mittlerweile Klarheit? Antwort: Nicht wirklich. Laut dem Text des Dekrets darf derzeit kein Bürger des Iran, des Irak, des Sudan, Syriens, des Jemen, Libyens und Somalias in die USA einreisen. Trump begründet das mit Terrorgefahr, an tödlichen Anschlägen waren Bürger dieser Staaten aber in den vergangenen 40 Jahren in den USA nicht beteiligt. Dem Text nach gibt es keine Ausnahmen. Er gilt demnach also auch für Doppel staatsbürger–was problematisch ist, weil es gar keine Möglichkeit gibt, eine iranische Staatsbürgerschaft zurückzulegen. Auch Personen, die einen gültigen Flüchtlings einreise bescheid besitzen, sind betroffen.
Frage: Und in der Praxis? Antwort: Es gibt ein paar Ausnahmen: Die britische und die kanadische Regierung haben mitgeteilt, dass Doppelstaatsbürger mit kanadischen und britischen Pässen nicht betroffen sein sollen. US-Heimatschutzminister John Kelly hat zudem die Einreise von Menschen mit legalem Wohnsitz in den USA – etwa die meisten Green-Card-Besitzer – als „im nationalen Interesse“stehend bezeichnet. Das gibt Einreisebeamten Spielraum, eine Garantie für eine Einreisemöglichkeit ist das aber nicht.
Frage: Wie lang soll das gelten? Antwort: Die Maßnahme soll 90 Tage gelten. In dieser Zeit will die Regierung „verstärkte Überprüfungsmethoden“erarbeiten.
Frage: Und was kommt dann? Antwort: Einreisende müssen sich auf schärfere Interviews gefasst machen. So könnten Beamte nach der Social-Media-Nutzung und besuchten Webseiten fragen und das auch prüfen dürfen. Das soll auch für US-Bürger gelten. Frage: Was sagt die US-Verfassung dazu? Antwort: Kritiker argumentieren, dass Trumps Dekret dem ersten Zusatzartikel der Verfassung, der die Benachteiligung einzelner Religionen verbietet, widerspricht, da Mitglieder religiöser Minderheiten prioritär behandelt werden sollen – im Fall der mehrheitlich muslimischen Länder betrifft das in erster Linie Christen. Sie führen auch den fünften Zusatzartikel ins Feld, wonach den Betroffenen zunächst ein ordentliches Gerichtsverfahren zusteht.
Frage: Kann der US-Kongress etwas dagegen tun? Antwort: 1965 hat der Kongress ein Gesetz erlassen, das es untersagt, Migranten aufgrund ihrer Nationalität die Einreise zu verbieten. US-Präsidenten dürfen jedoch Ausnahmen erlassen. Laut Juristen gilt das aber nicht für die Gesamtbevölkerung eines Landes.
Frage: Trump sagt, auch Obama habe 2011 den Zuzug von Flüchtlingen aus dem Irak gestoppt. Stimmt das? Antwort: Wegen neuer Prüfmethoden hat sich 2011 die Vergabe von Visa an Flüchtlinge aus dem Irak tatsächlich vorübergehend verlangsamt. Einen völligen Stopp der Einreisen gab es aber nie. Wer ein gültiges Visum hatte, durfte einreisen.