Der Standard

Viele Fragezeich­en hinter Trumps Plänen

Nach dem von Donald Trump verordnete­n Einreiseve­rbot in die USA herrscht weiter Chaos – in vielerlei Hinsicht. Unklar bleibt, wer davon betroffen und ob das Dekret verfassung­skonform ist.

- FRAGE & ANTWORT: Anna Giulia Fink, Manuel Escher

Frage: Anfangs war unklar, wer genau von Trumps Erlass betroffen ist. Gibt es mittlerwei­le Klarheit? Antwort: Nicht wirklich. Laut dem Text des Dekrets darf derzeit kein Bürger des Iran, des Irak, des Sudan, Syriens, des Jemen, Libyens und Somalias in die USA einreisen. Trump begründet das mit Terrorgefa­hr, an tödlichen Anschlägen waren Bürger dieser Staaten aber in den vergangene­n 40 Jahren in den USA nicht beteiligt. Dem Text nach gibt es keine Ausnahmen. Er gilt demnach also auch für Doppel staatsbürg­er–was problemati­sch ist, weil es gar keine Möglichkei­t gibt, eine iranische Staatsbürg­erschaft zurückzule­gen. Auch Personen, die einen gültigen Flüchtling­s einreise bescheid besitzen, sind betroffen.

Frage: Und in der Praxis? Antwort: Es gibt ein paar Ausnahmen: Die britische und die kanadische Regierung haben mitgeteilt, dass Doppelstaa­tsbürger mit kanadische­n und britischen Pässen nicht betroffen sein sollen. US-Heimatschu­tzminister John Kelly hat zudem die Einreise von Menschen mit legalem Wohnsitz in den USA – etwa die meisten Green-Card-Besitzer – als „im nationalen Interesse“stehend bezeichnet. Das gibt Einreisebe­amten Spielraum, eine Garantie für eine Einreisemö­glichkeit ist das aber nicht.

Frage: Wie lang soll das gelten? Antwort: Die Maßnahme soll 90 Tage gelten. In dieser Zeit will die Regierung „verstärkte Überprüfun­gsmethoden“erarbeiten.

Frage: Und was kommt dann? Antwort: Einreisend­e müssen sich auf schärfere Interviews gefasst machen. So könnten Beamte nach der Social-Media-Nutzung und besuchten Webseiten fragen und das auch prüfen dürfen. Das soll auch für US-Bürger gelten. Frage: Was sagt die US-Verfassung dazu? Antwort: Kritiker argumentie­ren, dass Trumps Dekret dem ersten Zusatzarti­kel der Verfassung, der die Benachteil­igung einzelner Religionen verbietet, widerspric­ht, da Mitglieder religiöser Minderheit­en prioritär behandelt werden sollen – im Fall der mehrheitli­ch muslimisch­en Länder betrifft das in erster Linie Christen. Sie führen auch den fünften Zusatzarti­kel ins Feld, wonach den Betroffene­n zunächst ein ordentlich­es Gerichtsve­rfahren zusteht.

Frage: Kann der US-Kongress etwas dagegen tun? Antwort: 1965 hat der Kongress ein Gesetz erlassen, das es untersagt, Migranten aufgrund ihrer Nationalit­ät die Einreise zu verbieten. US-Präsidente­n dürfen jedoch Ausnahmen erlassen. Laut Juristen gilt das aber nicht für die Gesamtbevö­lkerung eines Landes.

Frage: Trump sagt, auch Obama habe 2011 den Zuzug von Flüchtling­en aus dem Irak gestoppt. Stimmt das? Antwort: Wegen neuer Prüfmethod­en hat sich 2011 die Vergabe von Visa an Flüchtling­e aus dem Irak tatsächlic­h vorübergeh­end verlangsam­t. Einen völligen Stopp der Einreisen gab es aber nie. Wer ein gültiges Visum hatte, durfte einreisen.

 ??  ?? Weiterhin demonstrie­ren tausende US-Bürger, hier am Flughafen von Indianapol­is, gegen das Verbot, das Menschen aus Syrien, Libyen, dem Jemen, Somalia, dem Irak, dem Iran und dem Sudan betrifft.
Weiterhin demonstrie­ren tausende US-Bürger, hier am Flughafen von Indianapol­is, gegen das Verbot, das Menschen aus Syrien, Libyen, dem Jemen, Somalia, dem Irak, dem Iran und dem Sudan betrifft.

Newspapers in German

Newspapers from Austria