Gute Ideen, punktuelle Härte
Das Beste zu Beginn: Der leidige Asylantragsobergrenzenstreit, der Rot und Schwarz wegen der ÖVP-Forderung nach Halbierung zuletzt auseinanderdriften ließ, dürfte vorbei sein. Fürs Erste zumindest, denn bei einer Maßnahme mit derart hohem Profilierungspotenzial für härtezeigende Politiker weiß man nie.
Bis auf weiteres jedoch gilt, dass die Sonderverordnung, die nach Erreichen der Obergrenze in Kraft treten kann, nur eine Ultima Ratio ist: eine letzte Möglichkeit. Von verfassungsrechtlicher Verankerung der Obergrenze, wie sie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vorschlägt, ist im neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung keine Rede.
Auch eröffnet – um einen weiteren Pluspunkt zu nennen – die Auflistung geplanter Maßnahmen Asylwerbern die Aussicht auf beschleunigte Integration: Für jene unter ihnen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Schutz bekommen, soll es einen „Rechtsanspruch auf Sprachkurse“geben. Das verspricht weitere Professionalisierung des Kursangebots. Dass es Sanktionen für Integrationsverweigerer geben soll, erscheint angesichts dessen verhältnismäßig.
Damit dürfte sich diese Maßnahme jedoch von einem anderen Plan unterscheiden: der Einsperrung ausreisepflichtiger, aber nicht ausreisewilliger Personen. Sie sollen in eine neue Ausreisehaft kommen – für wie lange, wird nicht definiert. Bei aller Wertschätzung für die positiven Integrationsvorsätze: Das wird vor Höchstgerichten enden.