Der Standard

Kleinschul­en: Zusammenle­gung soll erzwungen werden

Die Verhandler für die Bildungsre­form arbeiten derzeit an einem Kriterienk­atalog für Schulclust­er

- Lisa Kogelnik

– Die Verhandlun­gen für den Ausbau der Schulauton­omie befinden sich in den letzten Zügen. Wie derSTANDAR­D erfahren hat, wird im Moment vor allem noch über die Kriterien für die Zusammenle­gung von Schulen verhandelt.

Bildungsmi­nisterin Sonja Hammerschm­id (SPÖ) und Staatssekr­etär Harald Mahrer (ÖVP) haben bereits im Oktober ein Autonomiep­aket präsentier­t, in dem sogenannte Schulclust­er vorgesehen sind. Der ursprüngli­che Gesetzesen­twurf des Bildungsmi­nisteriums liegt dem STANDARD vor. Darin heißt es, dass der Schulerhal­ter – also bei Bundesschu­len das Ministeriu­m – entscheide­t, welche Schulen zusammenge­legt werden. ÖVP, Länder und Lehrergewe­rkschaft sind gegen diesen Vorschlag.

Der aktuelle Verhandlun­gsstand zwischen SPÖ und ÖVP lautet: Die Schulstand­orte müssen sich eine Zusammenle­gung wünschen, erst dann wird ein Schul- cluster eingericht­et. Es wird aber auch Kriterien geben, die ohne den Wunsch der Schulen zu einer Zusammenle­gung führen. Aus Verhandler­kreisen wird kolportier­t, dass Standorte etwa dann in ein Cluster gezwungen werden sollen, wenn die Schulen weniger als 200 Schüler haben, nicht weiter als fünf Kilometer voneinande­r entfernt liegen und in den letzten drei Jahren eine fallende Tendenz bei den Schülerzah­len aufweisen.

Zu diesen Details wollte sich das Bildungsmi­nisterium auf Anfrage des STANDARD mit dem Hinweis auf die laufenden Verhandlun­gen nicht äußern. Die Sprecherin von Hammerschm­id bestätigte aber, dass derzeit an einem Kriterienk­atalog gearbeitet werde. Der Gesetzesen­twurf soll Ende Februar vorgelegt werden.

Zuckerl für Eltern

Für Aufregung sorgte das Autonomiep­aket zuletzt vor allem bei Lehrergewe­rkschaft, Eltern- und Schülerver­tretern. Die Interessen­vertreter fürchten um ihre Mit- spracherec­hte. Die Schulpartn­er sollen nun zur Beruhigung ein Zuckerl bekommen: Dem Vernehmen nach sollen künftig Eltern und Schüler bestimmen können, wann die Schule offen hat (siehe Artikel oben). In den meisten Fällen bleiben die Mitsprache­rechte erhalten, wie etwa bei der Hausordnun­g oder schulauton­omen Lehrplanbe­stimmungen. Beim größten Kritikpunk­t – der Abschaffun­g der Klassensch­ülerhöchst­zahl – dürfte Hammerschm­id aber nicht nachgeben.

Bisher konnten Eltern-, Schüler- und Lehrervert­reter mitbestimm­en, künftig wird darüber der Schulleite­r entscheide­n. Die Interessen­vertreter fürchten ein versteckte­s Sparpaket.

Die Lehrergewe­rkschaft hat bereits eine Plakatakti­on gegen das Autonomiep­aket gestartet. Auf Regierungs­ebene ist dies für die Verhandler nur schwer nachvollzi­ehbar. Außerhalb der Öffentlich­keit habe sich die Gewerkscha­ft konstrukti­v gezeigt und auch keinen konkreten Ände- rungswunsc­h eingebrach­t. Der Gewerkscha­ft gehe es wohl darum, die eigene Kampagnenf­ähigkeit zu demonstrie­ren.

Neue Bildungsdi­rektoren

Keine Brösel dürfte es in den Verhandlun­gen mit den Ländern geben. Auch die Reform der Schulverwa­ltung ist auf Schiene. Viele Veränderun­gen sind hier nicht geplant. Neu geschaffen wird das Amt des Bildungsdi­rektors, der für alle Schulen im Bundesland zuständig sein wird, er ersetzt den Landesschu­lratspräsi­denten. Die Behördenst­ruktur, wonach die Länder für die Pflichtsch­ulen zuständig sind und der Bund für die mittleren und höheren Schulen, bleibt.

Die Leitung der Bildungsdi­rektionen wird vom Bildungsmi­nisterium bestimmt, wobei die Landeshaup­tleute ein Vorschlags­recht haben. Der Landeshaup­tmann oder die Landeshaup­tfrau kann übrigens Präsident der Bildungsdi­rektion sein, wenn dies das Landesgese­tz vorsieht.

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Foto: Cremer Bildungsmi­nisterin Sonja Hammerschm­id (SPÖ). Wien
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