Schaden erwartet Freispruch in Swap-Anklage
Der Salzburger Bürgermeister erhebt keinen Einspruch gegen die Anklage in einem Teilbereich des Salzburger Finanzskandals. Es habe keine Weisung, Absprache oder Intervention gegeben, betont Heinz Schaden. Auch der Gemeinderat sei ausreichend informiert ge
Salzburg – „Ich habe ein hohes Interesse daran, dass die Sache möglichst rasch vor einem unabhängigen Gericht aufgeklärt wird“, sagt der Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) am Montag zu seiner Anklage wegen des Swap-Übertrags von der Stadt auf das Land Salzburg. „Ich bin zuversichtlich, dass am Ende ein Freispruch steht.“Er werde keinen Einspruch gegen die Anklage einlegen, auch gegen den Verhandlungsstandort Salzburg habe er keinen Einwand. Heinz Schaden versicherte, politisch voll handlungsfähig zu sein.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Schaden, dem ehemaligen Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ), Monika Rathgeber und weiteren Beamten Untreue vor. Der Übertrag von sechs Zinstauschgeschäften im Jahr 2007 soll laut Gutachten der Staatsanwaltschaft beim Land einen Schaden von 4,8 Millionen Euro verursacht haben.
Die Anklage beruhe auf der Konstruktion einer Raus-Schaden-Vereinbarung, die es nie gegeben habe, betont sein Anwalt Walter Müller. „In Finanzangelegenheiten war Raus alles andere als mein bester Freund“, sagt Schaden und präzisiert: „Es hat keine Weisung, Absprache oder politische Intervention gegeben.“Weil die Stadt aus dem sogenannten Finanzmanagement aussteigen wollte, sei „Unruhe auf der anderen Seite der Salzach entstanden“. Daraufhin sei von der Finanzabteilung des Landes das Angebot gekommen, die restlichen Derivate zu übernehmen.
Schadens Anwalt Walter Müller ortet zahlreiche Widersprüche in der Argumentation der Anklage. Monika Rathgeber hätte von einer möglichen Klage gegen Banken erfahren und daraufhin die Initiative ergriffen, meint Müller. Rathgeber habe auch mehrfach geschildert, Banken könnten das Geschäftsmodell hinterfragen und die Zinsen für das Land höher werden.
Drei Stadt-Gutachten
Die in der Anklage enthaltenen E-Mails seien zudem „aus dem Zusammenhang gerissen“, sagte der Linzer Anwalt. Drei Gutachten der Stadt würden zu einem anderen Ergebnis kommen als jenes der Staatsanwaltschaft. Die angenommenen negativen Barwerte der Geschäfte seien eine Momentaufnahme. Ein Schadensvorsatz sei nie vorhanden gewesen, sagt Müller.
Der Prozess in der Causa könnte rasch starten, sollte es zu keinen Einspruch gegen die Anklage kommen. Rathgebers Anwalt Herbert Hübel sagte zum STANDARD, er werde die Anklage ebenfalls nicht beeinspruchen. Als Richterin für das Verfahren wurde AnnaSophia Geisselhofer bestellt.
Die im Gemeinderat vertretenen Parteien wollen für politische Konsequenzen mehrheitlich eine gerichtliche Entscheidung abwarten. Einzig die FPÖ forderte den Rücktritt des Bürgermeisters.
Prüfbericht ausständig
Die Bürgerliste fordert Aufklärung vom Kontrollamt. Im Mai 2015 haben die Grünen in der Stadt Salzburg einen Prüfantrag wegen des Swap-Übertrags eingebracht, ob der Gemeinderat vollständig informiert wurde. Bis heute gibt es jedoch keinen Prüfbericht. Schaden erklärte auf Nachfrage knapp: Der Gemeinderat sei ausreichend informiert gewesen. „Ich musste jedes Geschäft im Stadtsenat nachträglich vorlegen. Diese wurden immer zustimmend zu Kenntnis genommen.“
Die Neos fordern, dass Schaden sein Amt ruhend stellt und die Stadt sich als Privatbeteiligte anschließt. Schadenersatzforderungen könnten auch vom Land kommen. Eine Zivilklage gegen die Stadt ist noch bis Juli ruhend gestellt. Ob sich das Land dem Verfahren anschließe, müsste die Rechtsabteilung klären, heißt es aus dem Büro von Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP). Die Neos bringen auch eine SystemDebatte ins Spiel. Die Zurückhaltung der anderen Parteien zeige, dass eine richtige Opposition in der Stadt Salzburg abgehe, sagt Neos-Klubobmann Sebastian Huber. Nach Aufklärung der Causa solle man die Überlegung anstellen, ob man das Proporzsystem verlassen solle.