Der Standard

Sobotka: Demo-Verbot für Plätze

Entwurf sähe zeitlich befristete­s Freihalten von Demos vor

- Gudrun Springer

Wien – Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat für seine öffentlich angestellt­en Gedanken zum Versammlun­gsrecht vergangene Woche einige Kritik geerntet – und dann zu beschwicht­igen versucht. Nun liegt eine schriftlic­he Diskussion­sgrundlage vor: Am Montag erhielt die SPÖ den Entwurf für das neue Versammlun­gsgesetz, der dem STANDARD vorliegt.

Er sieht vor, dass der Innenminis­ter per Verordnung festlegen kann, dass an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Straßenzüg­en für bestimmte Zeiten Versammlun­gen verboten sind – etwa um einen „übermäßige­n Eingriff in berechtigt­e Interessen anderer“(zum Beispiel Geschäftst­reibender) hintanzuha­lten. Der Entwurf sieht eine Maximalbes­chränkung für Demo-Verbote von 876 Stunden pro Jahr und Platz vor.

SPÖ-Justizspre­cher Hannes Jarolim sagte am Montag dem STANDARD in einer ersten Stellungna­hme, dass er eine Entscheidu­ng von Fall zu Fall für notwendig halte und Demo-Zeitkontin­gente für ihn daher „denkunlogi­sch“seien. Auch Rechtsexpe­rten hatten vorab betont, dass hier stets im Einzelfall zu entscheide­n sei.

Künftig sollen Versammlun­gen auch früher als bisher – 72 statt 24 Stunden vorher – angemeldet werden. Spontanver­sammlungen seien weiter möglich, hieß es dazu aber ergänzend. Bei Anmeldung einer Versammlun­g sollen mehr Informatio­nen genannt werden: Thema, Leiter, Wegstrecke, Beginnzeit, Dauer und Teilnehmer- zahl. Auch „alle Sprachen, in denen zum gemeinsame­n Wirken aufgerufen werden“soll, wären vorab bekanntzug­eben.

150 Meter um Versammlun­gen soll ein Schutzbere­ich gelten, in dem keine Gegenveran­staltung stattfinde­n darf und aus dem Behördenve­rtreter Menschen wegweisen könnten.

Bis zu 10.000 Euro Strafe

Für besonderen Wirbel hatte Sobotkas Ankündigun­g gesorgt, dass Versammlun­gsleiter zivilrecht­lich für Sachbeschä­digungen bei Demos haften sollen. Der Entwurf sieht vor, dass Versammlun­gsleiter – wie schon bisher – für die Einhaltung der Gesetze Sorge zu tragen haben und Versammlun­gen aufzulösen haben, „wenn seinen Anordnunge­n nicht Folge geleistet wird“. Bei Verwaltung­sübertretu­ngen sollen aber höhere Geldstrafe­n als bisher anfallen: zum Beispiel bis zu 10.000 Euro für Leiter einer Versammlun­g, die ihren Pflichten nicht nachkommen, wenn es „zu mehreren gerichtlic­h strafbaren Handlungen oder einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitss­trafe bedrohten strafbaren Handlung gekommen ist“. Ist kein Leiter vor Ort, sollen Personen, die „zur gemeinsame­n Willensbil­dung beitragen“oder „durch Voranschre­iten die Route bestimmen“Leiterpfli­chten tragen.

Aus dem Büro des für Verfassung­sfragen zuständige­n Ministers Thomas Drozda (SPÖ) hieß es zum Entwurf, der Verfassung­sdienst prüfe nun „sehr genau“dessen Grundrecht­skonformit­ät.

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