Sobotka: Demo-Verbot für Plätze
Entwurf sähe zeitlich befristetes Freihalten von Demos vor
Wien – Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat für seine öffentlich angestellten Gedanken zum Versammlungsrecht vergangene Woche einige Kritik geerntet – und dann zu beschwichtigen versucht. Nun liegt eine schriftliche Diskussionsgrundlage vor: Am Montag erhielt die SPÖ den Entwurf für das neue Versammlungsgesetz, der dem STANDARD vorliegt.
Er sieht vor, dass der Innenminister per Verordnung festlegen kann, dass an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Straßenzügen für bestimmte Zeiten Versammlungen verboten sind – etwa um einen „übermäßigen Eingriff in berechtigte Interessen anderer“(zum Beispiel Geschäftstreibender) hintanzuhalten. Der Entwurf sieht eine Maximalbeschränkung für Demo-Verbote von 876 Stunden pro Jahr und Platz vor.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sagte am Montag dem STANDARD in einer ersten Stellungnahme, dass er eine Entscheidung von Fall zu Fall für notwendig halte und Demo-Zeitkontingente für ihn daher „denkunlogisch“seien. Auch Rechtsexperten hatten vorab betont, dass hier stets im Einzelfall zu entscheiden sei.
Künftig sollen Versammlungen auch früher als bisher – 72 statt 24 Stunden vorher – angemeldet werden. Spontanversammlungen seien weiter möglich, hieß es dazu aber ergänzend. Bei Anmeldung einer Versammlung sollen mehr Informationen genannt werden: Thema, Leiter, Wegstrecke, Beginnzeit, Dauer und Teilnehmer- zahl. Auch „alle Sprachen, in denen zum gemeinsamen Wirken aufgerufen werden“soll, wären vorab bekanntzugeben.
150 Meter um Versammlungen soll ein Schutzbereich gelten, in dem keine Gegenveranstaltung stattfinden darf und aus dem Behördenvertreter Menschen wegweisen könnten.
Bis zu 10.000 Euro Strafe
Für besonderen Wirbel hatte Sobotkas Ankündigung gesorgt, dass Versammlungsleiter zivilrechtlich für Sachbeschädigungen bei Demos haften sollen. Der Entwurf sieht vor, dass Versammlungsleiter – wie schon bisher – für die Einhaltung der Gesetze Sorge zu tragen haben und Versammlungen aufzulösen haben, „wenn seinen Anordnungen nicht Folge geleistet wird“. Bei Verwaltungsübertretungen sollen aber höhere Geldstrafen als bisher anfallen: zum Beispiel bis zu 10.000 Euro für Leiter einer Versammlung, die ihren Pflichten nicht nachkommen, wenn es „zu mehreren gerichtlich strafbaren Handlungen oder einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung gekommen ist“. Ist kein Leiter vor Ort, sollen Personen, die „zur gemeinsamen Willensbildung beitragen“oder „durch Voranschreiten die Route bestimmen“Leiterpflichten tragen.
Aus dem Büro des für Verfassungsfragen zuständigen Ministers Thomas Drozda (SPÖ) hieß es zum Entwurf, der Verfassungsdienst prüfe nun „sehr genau“dessen Grundrechtskonformität.