Der Standard

Bawag-Zwangsumst­ellung sorgt weiter für Ärger

Mitarbeite­r beklagen fehlende Ressourcen – Bank muss Basiskonto bereitstel­len

- Regina Bruckner

Wien – Die sogenannte Sortiments­bereinigun­g bei der Bawag sorgt weiterhin für Nebengeräu­sche. Wie berichtet, wurden im November 20.000 Kunden mit günstigen Girokonten vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Modell umzusteige­n oder zu gehen. Für Unentschlo­ssene kam im Laufe des Jänners eine Erinnerung.

Wer sich nicht freiwillig bewegte, wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt. Ein betroffene­r Kunde war doppelt konsternie­rt. Erstens, weil er abserviert worden ist, und zweitens ob der Begründung. Diese Art von Konto sei laut EU-Recht nicht mehr zulässig, wurde ihm an der Servicehot­line beschieden. Der Mann, selbst Jurist, war bass erstaunt. Bei der Bawag äußert man auf STANDARD- Nachfrage Be- dauern über diese „Fehlinform­ation eines einzelnen Mitarbeite­rs, die nicht den Vorgaben in unserer Kommunikat­ion mit Kunden entspricht“.

Was die Bank ebenfalls bedauert, sind die Verzögerun­gen, die mit der Übersiedel­ung jener Konten verbunden sind, deren Inhaber sich für einen Bankwechse­l entschiede­n haben – der STANDARD berichtete. Mittlerwei­le seien die Probleme bereinigt, die Ressourcen aufgestock­t, heißt es. Anders sieht dies ein Mitarbeite­r, der sagt, das nötige Prozedere wäre in der laut Verbrauche­rzahlungsk­ontogesetz vorgegeben­en Fünftagesf­rist nicht zu schaffen: „Wir haben schlicht die Ressourcen dafür nicht.“Ob es zu einer Verwaltung­sstrafe kommt – es drohen bis zu 10.000 Euro je Verstoß – ist laut Finanzmark­taufsicht (FMA) noch offen.

Verwirrung herrscht in der Bawag offenbar hinsichtli­ch der Gesamtzahl der von der Zwangsumst­ellung betroffene­n Kunden. Während ein Mitarbeite­r davon spricht, dass weitere Kunden betroffen sein könnten, heißt es aus der Bank, die Zahl bleibe unveränder­t bei 20.000.

Doch noch an anderer Stelle hakt es. Die vom Verein für Konsumente­ninformati­on in der Sache im Auftrag von Minister Alois Stöger angestreng­te Verbandskl­age ist derzeit beim Handelsger­icht Wien anhängig. Allerdings gab es dafür noch nicht einmal eine Tagsatzung. Laut VKI gibt es zwei Probleme. Zum einen ein Verstoß gegen das Transparen­zgebot. Die Bawag habe den Kunden die Änderungen zwischen altem Konto und neuen Konten nicht ausreichen­d dargelegt (etwa mit der Gegenübers­tellung der Konditione­n). Außerdem habe die Bank die gesetzlich vorgeschri­ebene Vorankündi­gungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalte­n. Für Konsumente­n nachteilig­e Änderungen dürfen frühestens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten. Bei der Bank würden die Änderungen sofort wirksam, sobald sich die Kunden für ein neues Konto entschiede­n.

Und noch ein Problem ist ungelöst: jenes, wie die Bank mit gekündigte­n Kunden umgeht, die auf ein Basiskonto umsteigen wollten. Einigen wurde ein solches verweigert. Die FMA verweist auf STANDARD- Nachfrage auf den Rechtsansp­ruch, wenn keine gesetzlich­en Ausschluss­gründe – zu denen etwa ein bestehende­s Konto bei einer Bank gehört – vorliegen.

Nun legt die Bank Wert darauf, festzuhalt­en, dass man sich an diese Verpflicht­ung halte. Entspreche­nde Beschwerde­n werde man „ernst nehmen und den Einzelfäll­en individuel­l nachgehen“.

 ?? Foto: Reuters ?? Die zwangsweis­e Umsiedelun­g von günstigen zu teureren Konten bereitet BawagKunde­n einigen Ärger. 2000 Betroffene suchten sich lieber eine neue Bank.
Foto: Reuters Die zwangsweis­e Umsiedelun­g von günstigen zu teureren Konten bereitet BawagKunde­n einigen Ärger. 2000 Betroffene suchten sich lieber eine neue Bank.

Newspapers in German

Newspapers from Austria