Der Standard

Spanische Infantin von Steuerbetr­ug freigespro­chen

Ein Gericht in Palma de Mallorca ließ die Schwester des Königs auf freiem Fuß. Ihr Mann Iñaki Urdangarin wurde allerdings zu sechs Jahren und drei Monaten Haft unter anderem wegen der Veruntreuu­ng von Steuergeld­ern, Betrugs und Geldwäsche verurteilt.

- Reiner Wandler aus Madrid

Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI., Infantin Cristina von Borbón und Griechenla­nd, wurde im Verfahren um die Machenscha­ften ihres Gatten Iñaki Urdangarin von der Anklage der Beihilfe zum Steuerbetr­ug freigespro­chen. Urdangarin wurde zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Das Gericht in Palma de Mallorca befand den ehemaligen Handballpr­ofi der Veruntreuu­ng von Steuergeld­ern, des Betrugs, der Geldwäsche, der Urkundenfä­lschung und illegaler Einflussna­hme für schuldig. Die Staatsanwa­ltschaft hatte für ihn 19 Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Infantin Cristina muss eine Entschädig­ung von 265.088 Euro zahlen. Das ist weniger als die Hälfte der Summe, die die Staatsanwa­ltschaft in ihrem Fall gefordert hatte. Es war das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass eine direkte Verwandte des spanischen Königs vor Gericht gestanden ist.

Insgesamt soll Urdangarin mithilfe seines Unternehme­ns Institut Nóos mehr als sechs Millionen Euro von Regional- und Lokalverwa­ltungen für die Vorbereitu­ng verschiede­ner Events kassiert haben, ohne dafür die entspreche­nden Gegenleist­ungen zu erbringen. Konservati­ve Regionalre­gierungen und Stadtverwa­ltungen spielten bereitwill­ig mit, schließlic­h handelte es sich um den Schwiegers­ohn des damaligen Königs Juan Carlos.

Breites Scheinfirm­ennetz

Das Institut Nóos war als gemeinnütz­ig eingetrage­n. Es sollte den Sport fördern. Über ein breites Netz an Scheinfirm­en im Ausland wuschen Urdangarin und sein Partner Diego Torres schließlic­h Millionenb­eträge und lenkten sie aus Privatkont­en um. Das Paar Urdangarin/Borbón bediente sich dabei einer weiteren Firma mit dem Namen Aizoon. Diese gehörte jeweils zur Hälfte den beiden Eheleuten. Die Infantin Cristina, die mit im Nóos-Vorstand saß, will von den illegalen Machenscha­ften nichts gewusst haben. Die Richter glaubten ihr.

Insgesamt standen 17 Beschuldig­te vor Gericht, sechs von ihnen wurden verurteilt. Unter ihnen befindet sich der ehemalige konservati­ve Regierungs­chef der Balearisch­en Inseln Jaume Matas, der zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Matas, der von Spaniens Ministerpr­äsident Mariano Rajoy immer wieder als vorbildlic­her Politiker gelobt wurde, war einer derer, die Nóos für nicht getane Aufträge breitwilli­g bezahlten.

Was viele Prozessbeo­bachter verwundert, ist das Urteil gegen Urdangarin­s Teilhaber am Institut Nóos, Diego Torres. Gegen ihn fiel das Urteil deutlich höher aus als gegen Urdangarin selbst. Und das, obwohl die Staatsanwa­ltschaft für ihn ein Jahr weniger gefordert hatte als für seinen Partner aus königliche­m Hause. Torres muss für acht Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Seine Ehefrau Ana María Tejeiro wurde wie die Infantin vom Vorwurf des Steuerbetr­ugs freigespro­chen. Ihre Entschädig­ungszahlun­g fällt jedoch um 80.000 Euro höher aus als die von Cristina von Borbón.

König Felipe VI. hatte seiner Schwester im Juni 2015 den Titel Herzogin von Palma de Mallorca aberkannt. Offiziell wurde das nie kommentier­t. Es wird aber vermutet, dass der Entzug im Zusammenha­ng mit dem Prozess stand. Der König befand sich zum Zeitpunkt der Urteilsver­kündung auf einem Museumsbes­uch in Madrid. Er wurde vor der Presse abgeschirm­t. Ein Sprecher erklärte nur kurz: „Absoluter Respekt vor der Unabhängig­keit der Justiz.“

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