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kann sich sein Erkennungszeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des Pariser Edelschuhhersteller gegen einen früheren Bescheid ab. Schließlich böten auch andere Schuhhersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an, begründeten die Richter. Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekoratives Element wahr, nicht als Markenzeichen. (dpa)