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kann sich sein Erkennungs­zeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgeri­cht wies eine Beschwerde des Pariser Edelschuhh­ersteller gegen einen früheren Bescheid ab. Schließlic­h böten auch andere Schuhherst­eller hochhackig­e Damenschuh­e mit farbiger Sohle an, begründete­n die Richter. Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekorative­s Element wahr, nicht als Markenzeic­hen. (dpa)

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Louboutin

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