Fremdenrechtspaket mit Verschärfungen im Ministerrat
Wien – Die Koalition beschließt im Ministerrat am Dienstag ihr Fremdenrechtspaket, das unter anderem eine Ausweitung der Schubhaft und höhere Strafen bei verweigerter Ausreise oder Falschangaben im Asylverfahren bringt. Ein letztes Detailgespräch am Montag brachte keine größeren Änderungen mehr.
Noch offen geblieben war vor dem Wochenende, wer die Höhe der Entschädigungen für Asylwerber, die gemeinnützige Jobs leisten, festlegen soll. Herausgekommen ist nun, dass eine entsprechende Verordnung vom Innenminister im Dialog mit den Ländern festgelegt wird.
Höhere Pönalen
Noch vor Sommer soll vom Nationalrat beispielsweise eine Höchstdauer der Schubhaft von 18 Monaten beschlossen werden. Derzeit sind höchstens zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren möglich. Erhöht werden die Strafen, wenn jemand einen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben ergattert. Der Strafrahmen beläuft sich dann auf 1000 bis 5000 Euro. Noch höher sind die Pönalen, wenn man das Land trotz aufrechten Bescheids und der Möglichkeit dazu nicht verlässt oder widerrechtlich zurückkehrt. Bis zu 15.000 Euro werden dann fällig.
Beschleunigt werden soll eine Außerlandesbringung bei straffällig gewordenen Asylberechtigten. Bereits vor einer allfälligen Verurteilung soll ein Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. (APA, red)