Grüner Vorstoß gegen Hass
Zu viele Hasspostings blieben laut Grünen straffrei
Wien – Ist es strafbar, jemandem zu wünschen, dass dessen Tochter vergewaltigt wird? Laut dem Grünen-Abgeordneten Albert Steinhauser ist diese Aussage nach strenger Rechtsauslegung nicht strafbar. Der Grüne ortet große „Lücken im Strafrecht“, was die Verfolgung von Hass im Netz betrifft. Deshalb will seine Partei nun Gesetzesänderungen vorantreiben. Am Mittwoch soll der entsprechende Antrag im Parlament eingebracht werden. Der Text, der dem STANDARD vorliegt, sieht vor, dass künftig Hassposter bestraft werden, deren Konvolute „Gewalt gegen eine Person gutheißen“oder Personen „auf sexualisierte Art und Weise beleidigen oder bloßstellen“. Betroffene sollen die Staatsanwaltschaft ermächtigen können, Ermittlungen aufzunehmen.
Diese Änderungen seien aufgrund akuter Schwächen in der aktuellen Gesetzeslage nötig, sagt Steinhauser. So sehen die Paragrafen der Beleidigung und der üblen Nachrede keine Involvierung der Staatsanwaltschaft vor. Opfer müssen selbst einen Anwalt einschalten, im Extremfall bleiben sie auf den Prozesskosten sitzen. Bei der gefährlichen Drohung, die sehr wohl von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, sieht das Recht hingegen eine Konkretisierung der Drohung vor. Sätze, die eine indirekte Drohung vorsehen – etwa ein „Du gehörst verprügelt“–, werden meist nicht verfolgt. Dazu kommt, dass der Bereich der Verhetzung nur Hassbotschaften gegen bestimmte, eng definierte Gruppen vorsieht.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen wollen die Grünen Opfern von Hasspostings mehr Handhabe geben. Wie berichtet, prozessie- ren die Grünen seit mehreren Monaten gegen Facebook-Nutzer, die etwa Klubobfrau Eva Glawischnig diffamierten. Mediensprecher Dieter Brosz berichtete am Montag von den gewonnenen Erfahrungen. „Ohne eine finanzkräftige Institution ist es ganz schwer, Prozesse gegen Hasspostings umzusetzen“, sagte Brosz. Probleme bereitet etwa die Identifizierung des Täters, wenn dieser mit einem Fake-Account unterwegs ist. So zeigt sich Facebook gegenüber Privatklägern nicht kooperativ, Daten werden meist nur an Staatsanwaltschaften übermittelt.
Finanzielles Risiko
Für Kläger besteht außerdem ein finanzielles Risiko. Brosz berichtete von einem Fall, bei dem ein Hassposter eine pornografische Darstellung von Glawischnig verbreitete. Er wurde zu 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt, konnte dies jedoch nicht zahlen. Daher blieben die Grünen auf 6000 Euro Verfahrenskosten sitzen. „Vor dreißig Jahren war es ein großer Aufwand, jemanden zu diffamieren – heute geht das von der Couch aus in Sekundenschnelle“, sagte Steinhauser.
Der Vorschlag knüpft an das Cybermobbing-Gesetz an. Dazu präsentierte am Montag Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) neue Initiativen. So sollen Informationen zu Cybermobbing künftig unter www.bleibfair.at gesammelt werden. Außerdem will Hammerschmid, dass Schülern ein Rüstzeug zum Erkennen von Fake-News mitgegeben wird. „Wir müssen rasch agieren. Die Schulen müssen das als Handlungsfeld begreifen“, betonte Hammerschmid. (fsc)