Der Standard

Klage gegen Haider-Erbinnen

Laut OGH ist Klage zulässig, Prozessbeg­inn im Herbst

- Colette M. Schmidt

Klagenfurt – An den Kärntner Richterbän­ken wird noch länger keine Ruhe einkehren. Erst im März ging der BZÖ-Broschüren-Prozess – mit teilweise noch nicht rechtskräf­tigen – Haft- und Geldstrafe­n gegen ehemalige Mitglieder der Landesregi­erung zu Ende. Nun steht durch eine Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fes fest, dass eine von der ehemaligen Landeshold­ing gegen die Erbinnen Jörg Haiders eingebrach­te Klage doch zulässig war.

Es geht dabei um einen Teil des Hypo-Skandals, konkret um die viel zu hohe Bezahlung des Gutachtens von Dietrich Birnbacher. Das Landesgeri­cht hatte die Klage 2015 mit dem Argument, der 2008 verstorben­e Landeshaup­tmann Haider habe beim Hypoverkau­f nach dem Gesetz gehandelt, zurückgewi­esen, was das Oberlandes­gericht Graz anders sah. Nun entschied der OGH, dass das Land nur Eigentümer­interessen verfolgt habe und auch bei Haider persönlich ein „ausreichen­der Konnex mit hoheitlich­en Befugnisse­n“fehlte. Wenn nämlich Haider als Landeshaup­tmann gehandelt hätte, könnte man seine Erbinnen nicht belangen.

Damit steht Klagenfurt das nächste Großverfah­ren bevor. „Ja, bei uns wird es nie fad“, meint der Sprecher des Landesgeri­chtes Klagenfurt, Manfred Herrnhofer, im Gespräch mit dem Standard: „Sie müssen bedenken, wir befinden uns im neunten Hypo-Jahr, im neunten Jahr der politische­n Aufarbeitu­ng, und immer noch laufen sechs Hypo-Verfahren parallel und dann noch HCB-Verfahren am Zivilgeric­ht und ein paar Anlegerges­chichten“.

Da sich ein neuer Richter oder eine Richterin in die Causa einarbeite­n müsse – „und das ist circa ein Lastwagen voll von Akten“(Herrnhofer) – rechne man nicht vor Herbst mit Prozessbeg­inn.

Dieter Böhmdorfer, Anwalt von Haiders Tochter Ulrike HaiderQuer­cia, stand für eine Stellungna­hme nicht zur Verfügung.

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