600 Millionen fehlten in Kasse
Registrierkassenpflicht brachte 2016 weniger als geplant
Wien – Die von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) angepeilten 900 Millionen Euro Mehreinnahmen durch die Registrierkassenpflicht im Jahr 2016 waren in der Praxis bei weitem nicht zu holen, das steht laut Finanzministerium jetzt fest. „Auf Basis der vorliegenden Daten kann für das Jahr 2016 von ca. 300 Millionen Euro Mehreinnahmen ausgegangen werden“, heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des grünen Budgetsprechers Bruno Rossmann.
Für die aktuelle Berechnung konnte erstmals auf Budgetdaten zurückgegriffen werden, bisher handelte es sich um Prognosen. Das Ministerium geht laut einem Sprecher aber nach wie vor davon aus, dass die Schätzung mehr als 900 Millionen gehalten hätte, wäre die Einführung der Registrierkassenpflicht nicht um mehrere Monate verzögert worden. Das eigentlich für Jänner 2016 geplante Inkrafttreten wurde nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf Mai 2016 verschoben.
Auch 2017 sei noch ein „Rumpfjahr“, heißt es aus dem Ministerium, weil die neuen Sicherheitsmaßnahmen (Manipulationsschutz) erst mit 1. April gelten. Erst 2018 sei dann das erste Jahr mit Vollausbau der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.
Rossmann kritisierte einmal mehr die Annahmen des Ministe- riums. „Die 300 Millionen sind viel zu hoch gegriffen, genauso wie die 900 Millionen jährlich, mit denen Schelling im Vollausbau rechnet.“Seiner Schätzung nach könne 2016 maximal ein sehr niedriger dreistelliger Millionenbetrag herausgeschaut haben.
Generell sei die lückenlose Aufzeichnung aller Umsätze im Sinne eines fairen Wettbewerbs zu begrüßen. Die Umsetzung sei aber „stümperhaft“gewesen, das zeige sich jetzt wieder beim Manipulationsschutz. Weil Fristen zu kurz angesetzt und Vorgaben zu spät gemacht worden seien, würden die Hersteller nicht zeitgerecht liefern können, so der Grüne.
Bisher wenig Strafen
Die Anfrage hatte auch die Kontrolltätigkeit der Finanz zum Inhalt. Von Mai 2016 bis Ende des Jahres wurden laut Finanzministerium 8681 Unternehmen kontrolliert, die ihr unterlagen. Bei 443 (rund fünf Prozent) wurden Verstöße festgestellt. Mehr Mängel gab es bei der Belegerteilungspflicht, die alle Unternehmer trifft. 2148-mal wurden Verstöße festgestellt, das entspricht rund neun Prozent aller kontrollierten Betriebe. Das Prinzip „Beraten statt Strafen“wurde von der Finanz scheinbar ernst genommen: Die Zahl der verhängten Finanzstrafen lag im niedrigen zweistelligen Bereich. (smo)