Vorerst keine Kürzung der Familienbeihilfe
Mitterlehner sprach sich gegen nationalen Alleingang aus – und stiftete Verwirrung
Wien – Einen nationalen Alleingang, um die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EUAusland an die dortigen Lebenskosten durchzusetzen: Das haben die ÖVP-Minister Sebastian Kurz (Integration) und Sophie Karmasin (Familien) propagiert. Gestützt auf ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Wolfgang Mazal legten sie bereits einen Gesetzesentwurf vor, um den Plan trotz rechtlicher Einwände der EU-Kommission mit kommendem Jahr umzusetzen – Risiko einer Klage inbegriffen.
Genau gegen diese Vorgangsweise sprach sich aber Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat am Dienstag aus. Man habe in der Regierung diskutiert und sei zu der Meinung gekommen: „Allein auf Basis eines einzelnen Gutachtens werden wir die Umsetzung in Österreich nicht machen. Es ist üblich, die Abstimmung mit der EU-Kommission zu suchen.“
Nach wie vor sei die „Indexierung“, die in der Regel auf eine Kürzung der Leistung hinausläuft, das Ziel, sagte Mitterlehner, doch Österreich müsse EU-Recht beachten: „Die Einstellung, wir riskieren und lassen uns klagen, ist nicht meine, ist nicht unsere. Freerider im Rechtssystem zu sein, halte ich für problematisch.“
Der Koalitionspartner sieht das genauso. Die Regierung werde einen Vorschlag erarbeiten und dafür „in Brüssel lobbyieren“, sagte Kanzler und SPÖ-Chef Christian Kern: Man habe europäisches Recht zu respektieren.
Eine eindeutige Absage also an einen nationalen Alleingang? So wollte das Mitterlehner dann doch nicht verstanden wissen. Der Vizekanzler meldete sich mit einer nachträglichen „Klarstellung“bei den Medien zu Wort: „Ein nationales Vorgehen ist weiter eine Möglichkeit, die ich nicht ausschließe“, heißt es nun. Zunächst werde man sich auf EU-Ebene für die Indexierung einsetzen, aber: „Ich bin auch zu einer Lösung in Österreich bereit.“
ÖVP-Argumente zerpflückt
Dass diese gewagt ist, weiß allerdings auch Mitterlehner. Abgesehen von Mazal halten namhafte Rechtsexperten den Kürzungsplan durchwegs nicht für EU-konform. Zuletzt zerpflückte Franz Marhold, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Wiener Wirtschafts-Uni, im STANDARD die von der ÖVP bemühte Argumentation: Der Europäische Gerichtshof sehe in der Indexierung eindeutig eine Verletzung der Grundfreiheiten.
Dies stellte auch die EU-Kommission fest, als Antwort an Österreich ebenso wie an Deutschland. Die Regierung im Nachbarland legte ihre eigenen Kürzungspläne deshalb vor wenigen Tagen auf Eis. Wie der STANDARD berichtete, hat Deutschland aber nie einen Alleingang ins Auge gefasst.
Die Chancen auf eine Übereinkunft in der EU stehen schlecht: Eine notwendige Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten zeichnet sich nicht ab.