Der Standard

Bargeldgre­nze im Handel sinkt auf 10.000 Euro

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Wien – Die strengere Geldwäsche­bekämpfung führt nun zu Verschärfu­ngen im Handel. Juweliere, Autohändle­r oder Luxusmodes­hops müssen künftig bei Barzahlung­en ab 10.000 Euro die Identität der Kunden überprüfen. Bisher lag der Wert bei 15.000 Euro. Zudem plant die Regierung höhere Sorgfaltsp­flichten für Betriebe, die eine Auskunftsp­flicht bei Vor-OrtKontrol­len der Gewerbebeh­örde trifft, heißt es in einem Gesetzesen­twurf von Wirtschaft­sminister Reinhold Mitterlehn­er (ÖVP).

Es handelt sich bei der Initiative um die Umsetzung einer EU-Geldwäsche­richtlinie in der Gewerbeord­nung. Weitere Verschärfu­ngen sind bereits absehbar. Die EUKommissi­on prüft derzeit das Verhängen eines Bargeldver­bots ab einer gewissen Höhe. (red)

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