Bargeldgrenze im Handel sinkt auf 10.000 Euro
Wien – Die strengere Geldwäschebekämpfung führt nun zu Verschärfungen im Handel. Juweliere, Autohändler oder Luxusmodeshops müssen künftig bei Barzahlungen ab 10.000 Euro die Identität der Kunden überprüfen. Bisher lag der Wert bei 15.000 Euro. Zudem plant die Regierung höhere Sorgfaltspflichten für Betriebe, die eine Auskunftspflicht bei Vor-OrtKontrollen der Gewerbebehörde trifft, heißt es in einem Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP).
Es handelt sich bei der Initiative um die Umsetzung einer EU-Geldwäscherichtlinie in der Gewerbeordnung. Weitere Verschärfungen sind bereits absehbar. Die EUKommission prüft derzeit das Verhängen eines Bargeldverbots ab einer gewissen Höhe. (red)