Der Standard

E-Fußfessel nur zur Überwachun­g kommt nicht

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Wien – Die elektronis­che Fußfessel zur vorsorglic­hen Überwachun­g von sogenannte­n Gefährdern, wie sie Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) anstrebt, kommt nicht. Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) will per Erlass klarstelle­n, dass eine Fußfessel ausschließ­lich als Alternativ­e zu einer Reststrafe oder zur U-Haft eingesetzt werden darf. (red)

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