E-Fußfessel nur zur Überwachung kommt nicht
Wien – Die elektronische Fußfessel zur vorsorglichen Überwachung von sogenannten Gefährdern, wie sie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) anstrebt, kommt nicht. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will per Erlass klarstellen, dass eine Fußfessel ausschließlich als Alternative zu einer Reststrafe oder zur U-Haft eingesetzt werden darf. (red)