Polizist, Politiker und Poster
Eigentlich könnte es wurscht sein. Schließlich sind die sozialen Netze fest in Troll-Hand – und mit Trollen debattiert man nicht: Sie sind faktenresistent. Wenn der Troll aber Landtagsabgeordneter (Oberösterreich, SPÖ) und Polizist ist, ist seine öffentlich und unter Klarnamen gepostete Aufforderung – die kraft des Amtes nach Anweisung klingt – erwähnenswert. Steht sie doch im Widerspruch zu Gesetzen, die Mitglieder von Exeku- und Legislative achten und hochhalten sollen. Das geteilte Posting selbst ist ein alter Hut: „Liebe Rennradfahrer, wenn es an der Seite einen Radweg gibt und ihr nicht Lance Armstrong sei, verschwindet von der Straße.“
Doch wenn es Hermann K., ebenjener Abgeordnete und Polizist, öffent- lich teilt, darf man schon fragen. Zum einen rechtlich: Sollte ein Polizist nicht die StVO kennen – und wissen, dass Rennradfahrer auf „die Straße“dürfen? (§68 StVO). Und sollte ein Polizist nicht den Unterschied zwischen „Straße“und „Fahrbahn“kennen?
Auch der Ton eines Behörden- und Volksvertreters gegenüber Bürgern, die sich korrekt verhalten, wirft Fragen auf. So wie „wenn ihr nicht Lance Armstrong seid“: Will Hermann K. nur gedopte Radfahrer auf der Straße?
Doch egal ob Politiker, Polizisten oder selbstherrliche Herrenfahrer dieses Posting teilen, bleiben immer noch zwei Fragen offen: Würden sie Lance Armstrong erkennen? Und: Welchen Unterschied macht es, wenn man mit 100 km/h Radfahrer überholt, ob es Lance Armstrong (35–40 km/h) oder sonst wer (25–30 km/h) ist? (rott)
derStandard.at/Radkasten