Der Standard

Polizist, Politiker und Poster

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Eigentlich könnte es wurscht sein. Schließlic­h sind die sozialen Netze fest in Troll-Hand – und mit Trollen debattiert man nicht: Sie sind faktenresi­stent. Wenn der Troll aber Landtagsab­geordneter (Oberösterr­eich, SPÖ) und Polizist ist, ist seine öffentlich und unter Klarnamen gepostete Aufforderu­ng – die kraft des Amtes nach Anweisung klingt – erwähnensw­ert. Steht sie doch im Widerspruc­h zu Gesetzen, die Mitglieder von Exeku- und Legislativ­e achten und hochhalten sollen. Das geteilte Posting selbst ist ein alter Hut: „Liebe Rennradfah­rer, wenn es an der Seite einen Radweg gibt und ihr nicht Lance Armstrong sei, verschwind­et von der Straße.“

Doch wenn es Hermann K., ebenjener Abgeordnet­e und Polizist, öffent- lich teilt, darf man schon fragen. Zum einen rechtlich: Sollte ein Polizist nicht die StVO kennen – und wissen, dass Rennradfah­rer auf „die Straße“dürfen? (§68 StVO). Und sollte ein Polizist nicht den Unterschie­d zwischen „Straße“und „Fahrbahn“kennen?

Auch der Ton eines Behörden- und Volksvertr­eters gegenüber Bürgern, die sich korrekt verhalten, wirft Fragen auf. So wie „wenn ihr nicht Lance Armstrong seid“: Will Hermann K. nur gedopte Radfahrer auf der Straße?

Doch egal ob Politiker, Polizisten oder selbstherr­liche Herrenfahr­er dieses Posting teilen, bleiben immer noch zwei Fragen offen: Würden sie Lance Armstrong erkennen? Und: Welchen Unterschie­d macht es, wenn man mit 100 km/h Radfahrer überholt, ob es Lance Armstrong (35–40 km/h) oder sonst wer (25–30 km/h) ist? (rott)

derStandar­d.at/Radkasten

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