Der Standard

Die neue Roaming-Ära beginnt

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Für Urlauber und Geschäftsr­eisende beginnt ab Juni eine neue Zeitrechnu­ng: Denn innerhalb der EU spielen Roaminggeb­ühren dann keine große Rolle mehr. Das EU-Parlament fixierte die neuen Verträge nun.

Wien – Erstmals hat das EU-Parlament bereits 2014 für die Abschaffun­g der Roaminggeb­ühren gestimmt. Die Gebühren für mobiles Telefonier­en, Surfen und SMSSchreib­en im europäisch­en Ausland sollten bis Dezember 2015 vollständi­g abgeschaff­t werden. Es hat ein wenig länger gedauert, aber ab 15. Juni sind die ungeliebte­n Gebühren für die Mehrzahl der Urlauber und Geschäftsr­eisenden wohl kein großes Thema mehr. Am Donnerstag fixierte das EU-Parlament jene Vereinbaru­ng, die mit Mobilfunke­rn ausgehande­lt worden ist.

Völlig abgeschaff­t wird Roaming allerdings nicht. So müssen Reisende bei der Datennutzu­ng sogenannte Fair-Use-Limits beachten. Diese sehen vor, dass nur ein bestimmter Teil des inländisch­en Datenvolum­ens im Ausland kostenlos genutzt werden kann. Dafür hat die EU eigene Formeln erdacht. Ein Beispiel: Kostet ein Tarif 15 Euro, und der Einkaufspr­eis für den Mobilfunke­r beträgt dafür zehn Euro, dann können Kunden maximal drei GB im Ausland ohne Zuschlag nutzen.

Konsumente­n müssen diese Rechenaufg­abe nicht selbst lösen, das übernimmt ihr Mobilfunke­r, der sie auch über das nutzbare Auslandsvo­lumen informiert. Beim SMS-Versand und der Sprachtele­fonie gibt es hingegen keinerlei Einschränk­ungen. Ergänzend hat die EU-Kommission, mit Rücksicht auf Mitgliedss­taaten, die wie im Falle Deutschlan­ds an großen Telekomkon­zernen beteiligt sind, ein Regelwerk zur „Vermeidung zweckwidri­ger und missbräuch­licher Nutzung“überlegt.

Nur mit „stabiler Bindung“

Damit soll verhindert werden, dass Mobilfunke­r Kunden an billigere Anbieter im Ausland verlieren. Ein nicht ganz weit hergeholte­s Szenario, sind doch etwa österreich­ische Diskonter oftmals viel günstiger als Mobilfunke­r in Deutschlan­d. Demnach müssen Kunden, wenn sie einen Mobil- funkvertra­g abschließe­n, künftig eine „stabile Bindung“in einem Land vorweisen. Das kann etwa eine Postadress­e sein. Zudem haben Mobilfunka­nbieter nach einer Beobachtun­gsperiode von mindestens vier Monaten die Möglichkei­t, eine „missbräuch­liche und zweckwidri­ge Nutzung“abzustelle­n. Diese liegt vor, wenn Kunden sich überwiegen­d im Ausland aufhalten oder sie sich mehrere Verträge mit SIM-Karten zulegen und diese nach der Reihe nutzen.

Die heimischen Mobilfunke­r stellen ihre IT- und Verrechnun­gssysteme bereits auf die neue Regelung um. Dabei ziehen sie auch die Notbremse, indem sie spezielle „Inlandstar­ife“auf den Markt bringen, die keine Datennutzu­ng mehr im Ausland erlauben. Ergänzend wird bei bestehende­n Tarifen die Möglichkei­t zum Roaming abgeschaff­t. Der Handynetzb­etreiber „3“hat das unlängst bei 19 Datentarif­en gemacht.

Ein Schritt, der nachvollzi­ehbar ist, da die neue Roaming-Verordnung auch fixe Preise für den Einkauf von Daten vorsieht. So müssen Mobilfunke­r für ein GB Daten ab Juni 7,7 Euro auf den Tisch legen. Danach sinkt der Preis jährlich weiter ab, bis 2022 das GB dann nur mehr 2,50 Euro kostet. Für viele Anbieter sind diese Preise nur schwer bezahlbar. (sum)

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Von EU-Politikern wie auch von Verbrauche­rschützern hagelte es über Jahre immer wieder massive Kritik an den Roaminggeb­ühren. Künftig kann man sorgenfrei­er in der EU reisen.

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