VfGH: Kammerumlage zulässig, auch wenn sie zu Härtefällen führt
Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Regelung zur Kammerumlage bestätigt. Ein Unternehmen, das im Handel mit Emissionszertifikaten tätig ist, war der Meinung, dass es unverhältnismäßig hohe Beiträge an die Wirtschaftskammer zahlen muss. Beim Zertifikatehandel fallen hohe Umsätze an, von denen die Kammerumlage 1 abhängig ist, dem Händler selbst blieb aber nur eine fix vereinbarte Handelsgebühr von wenigen Cent.
Auch wenn es dadurch zu Härtefällen kommen kann, sei das Gesetz verfassungskonform, urteilte das Höchstgericht. „Ein Gesetz ist nicht schon dann gleichheitswidrig, wenn sein Ergebnis nicht in allen Fällen als befriedigend angesehen wird“, heißt es. Dem Gesetzgeber müsse es gestattet sein, „eine einfache und leicht handhabbare Regelung zu treffen“. (red)