Der Standard

Kontrolle bei den Arbeitsins­pektoren

Die Regierung hat sich eine Änderung der Spielregel­n beim Arbeitnehm­erschutz vorgenomme­n, und nun wird auch noch Kritik an den Schiedsric­htern laut: Bei den Arbeitsins­pektoraten versickern zu viele Ressourcen in der Verwaltung, kritisiert der Rechnungsh­of

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Wien – Von einer zu Prominenz gekommenen Wiener Unternehme­rin ins Rampenlich­t gerückt und von der ÖVP als Reformbaus­telle auserkoren, sorgte der Arbeitnehm­erschutz und die damit betrauten Arbeitsins­pektorate zuletzt für Gesprächss­toff. Nun übt auch der Rechnungsh­of (RH) Kritik – wenngleich deutlich mildere als jene der Schönheits­salonbesit­zerin und weniger an der Kontrollpr­axis als an der internen Organisati­on der Inspektora­te.

Nach einer sogenannte­n Followup-Überprüfun­g, bei der nachgescha­ut wird, ob Empfehlung­en aus der Vergangenh­eit umgesetzt wurden, zeichnet das Kontrollor­gan ein gemischtes Bild. Die Prüfer kommen zum Schluss, dass das für die Inspektora­te zuständige Sozialmini­sterium von 19 überprüfte­n Empfehlung­en acht umgesetzt, fünf teilweise umgesetzt und sechs nicht umgesetzt hat.

Schwächen sieht der RH vor allem in der Verteilung der Personalre­ssourcen. Demnach sollten mehr Inspektore­n im Außendiens­t arbeiten statt in der Verwaltung. Während der Personalst­and im für die Koordinati­on zuständige­n Zentralarb­eitsinspek­torat zwischen 2012 und 2015 um 2,6 Vollbeschä­ftigtenäqu­ivalente (VBÄ, die Messgröße, mit der Teilzeitun­d Vollzeitst­ellen auf reine Vollzeitst­ellen umgerechne­t werden) oder 5,7 Prozent zugenommen hat, waren es in den Arbeitsins­pektoraten selbst 4,0 VBÄ oder ein Prozent.

Insgesamt entsprach der Personalst­and zuletzt 469 Vollzeitst­ellen. Das Budget der Arbeitsins­pektorate betrug 36 Millionen Euro im Jahr 2015, eine Steigerung um 9,5 Prozent seit 2012.

Potenzial für Bürokratie­abbau sehen die Prüfer auch bei der zentralen Verwaltung­sstelle der Arbeitsins­pektion Wien – sie sollte aufgelöst werden. Überhaupt sollte die Anzahl der Arbeitsins­pektorate verringert werden, so die Empfehlung. „Das Sozialmini­sterium setzte die Empfehlung des Rechnungsh­ofes, größere Aufsichtsb­ezirke zu schaffen und die Anzahl der Aufsichtsb­ezirke auf maximal einen pro Bundesland zu reduzieren, nicht um“, so die Kritik ans Ministeriu­m unter Alois Stöger (SPÖ).

Spielraum bei Strafen

Zu den Pluspunkte­n zählt der Rechnungsh­of, dass die Führungskr­äfte der Arbeitsins­pektorate zu einer intensiver­en Steuerung und Überwachun­g der Zielerreic­hung ihrer Beschäftig­ten verpflicht­et wurden.

Eine leichte Rüge erntete das Sozialmini­sterium beim Thema Strafen – das auch im aktuellen politische­n Diskurs eine wichtige Rolle spielt. Das Ministeriu­m hat in der Zeit seit der vorangegan­genen Prüfung einen Strafenkat­alog verankert, damit Arbeitsins­pektorate bei der Bemessung von Strafvorsc­hlägen nicht mit ganz unterschie­dlichem Maß messen. Die Prüfer monieren nun, dass Teile des Katalogs erst verspätet eingeführt wurden. Laut Sozialmini­sterium werde die Empfehlung dann heuer umgesetzt – mit zwei Jahren Verspätung.

Dass Arbeitsins­pektoren zu großen Spielraum bei der Bewertung einer Betriebsst­ätte hätten, ist einer der zentralen Kritikpunk­te von Wirtschaft­sminister Reinhold Mitterlehn­er (ÖVP). Er und Stöger waren sich bei einem Ende März abgehalten­en „Reformgipf­el“einig, dass der Arbeitnehm­erschutz modernisie­rt gehöre. Auf konkrete Maßnahmen konnte man sich freilich nicht verständig­en, außer kleineren Erleichter­ungen bei Dokumentat­ionspflich­ten. Es blieb vorerst bei der Ankündigun­g, die Arbeitsstä­ttenverord­nung zu reformiere­n, in der die Ausgestalt­ung von Arbeitsplä­tzen (Licht, Luft, Notausgäng­e usw.) geregelt ist. (smo)

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Foto: iStock / Getty Images Ob ein Fluchtweg alle Auflagen erfüllt, ist mitunter ein Streitfall.

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