Kontrolle bei den Arbeitsinspektoren
Die Regierung hat sich eine Änderung der Spielregeln beim Arbeitnehmerschutz vorgenommen, und nun wird auch noch Kritik an den Schiedsrichtern laut: Bei den Arbeitsinspektoraten versickern zu viele Ressourcen in der Verwaltung, kritisiert der Rechnungshof
Wien – Von einer zu Prominenz gekommenen Wiener Unternehmerin ins Rampenlicht gerückt und von der ÖVP als Reformbaustelle auserkoren, sorgte der Arbeitnehmerschutz und die damit betrauten Arbeitsinspektorate zuletzt für Gesprächsstoff. Nun übt auch der Rechnungshof (RH) Kritik – wenngleich deutlich mildere als jene der Schönheitssalonbesitzerin und weniger an der Kontrollpraxis als an der internen Organisation der Inspektorate.
Nach einer sogenannten Followup-Überprüfung, bei der nachgeschaut wird, ob Empfehlungen aus der Vergangenheit umgesetzt wurden, zeichnet das Kontrollorgan ein gemischtes Bild. Die Prüfer kommen zum Schluss, dass das für die Inspektorate zuständige Sozialministerium von 19 überprüften Empfehlungen acht umgesetzt, fünf teilweise umgesetzt und sechs nicht umgesetzt hat.
Schwächen sieht der RH vor allem in der Verteilung der Personalressourcen. Demnach sollten mehr Inspektoren im Außendienst arbeiten statt in der Verwaltung. Während der Personalstand im für die Koordination zuständigen Zentralarbeitsinspektorat zwischen 2012 und 2015 um 2,6 Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ, die Messgröße, mit der Teilzeitund Vollzeitstellen auf reine Vollzeitstellen umgerechnet werden) oder 5,7 Prozent zugenommen hat, waren es in den Arbeitsinspektoraten selbst 4,0 VBÄ oder ein Prozent.
Insgesamt entsprach der Personalstand zuletzt 469 Vollzeitstellen. Das Budget der Arbeitsinspektorate betrug 36 Millionen Euro im Jahr 2015, eine Steigerung um 9,5 Prozent seit 2012.
Potenzial für Bürokratieabbau sehen die Prüfer auch bei der zentralen Verwaltungsstelle der Arbeitsinspektion Wien – sie sollte aufgelöst werden. Überhaupt sollte die Anzahl der Arbeitsinspektorate verringert werden, so die Empfehlung. „Das Sozialministerium setzte die Empfehlung des Rechnungshofes, größere Aufsichtsbezirke zu schaffen und die Anzahl der Aufsichtsbezirke auf maximal einen pro Bundesland zu reduzieren, nicht um“, so die Kritik ans Ministerium unter Alois Stöger (SPÖ).
Spielraum bei Strafen
Zu den Pluspunkten zählt der Rechnungshof, dass die Führungskräfte der Arbeitsinspektorate zu einer intensiveren Steuerung und Überwachung der Zielerreichung ihrer Beschäftigten verpflichtet wurden.
Eine leichte Rüge erntete das Sozialministerium beim Thema Strafen – das auch im aktuellen politischen Diskurs eine wichtige Rolle spielt. Das Ministerium hat in der Zeit seit der vorangegangenen Prüfung einen Strafenkatalog verankert, damit Arbeitsinspektorate bei der Bemessung von Strafvorschlägen nicht mit ganz unterschiedlichem Maß messen. Die Prüfer monieren nun, dass Teile des Katalogs erst verspätet eingeführt wurden. Laut Sozialministerium werde die Empfehlung dann heuer umgesetzt – mit zwei Jahren Verspätung.
Dass Arbeitsinspektoren zu großen Spielraum bei der Bewertung einer Betriebsstätte hätten, ist einer der zentralen Kritikpunkte von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Er und Stöger waren sich bei einem Ende März abgehaltenen „Reformgipfel“einig, dass der Arbeitnehmerschutz modernisiert gehöre. Auf konkrete Maßnahmen konnte man sich freilich nicht verständigen, außer kleineren Erleichterungen bei Dokumentationspflichten. Es blieb vorerst bei der Ankündigung, die Arbeitsstättenverordnung zu reformieren, in der die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen (Licht, Luft, Notausgänge usw.) geregelt ist. (smo)