Für Prüfer ist bei der Tabakbehörde Feuer am Dach
Wien– Der Rechnungshof kritisiert die Tabakmonopolverwaltung (MVG) harsch. Auch Eigentümervertreter Finanzministerium kommt in dem aktuellen Prüfbericht nicht gut weg: „Weder das Ministerium noch die MVG hatten eine Unternehmensstrategie oder unternehmensspezifische Ziele für die MVG formuliert.“
So sei nicht klar, ob die MVG ihre Ziele betreffend Nahversorgung mit Tabakwaren und nachhaltiger Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit von Trafikanten „ausreichend erfüllte“. Das ist aber eine der Kernaufgaben der MVG, denn eines der Hauptargumente für das Einzelhandelsmonopol hierzulande ist, dass Tabaktrafiken laut Gesetz bevorzugt an Menschen mit Behinderung vergeben werden müssen. Das Weitergaberecht an Angehörige ist umstritten. Die MVG nahm es in der Sache nicht allzu genau. Nur in rund zehn Prozent der Vergaben von Tabakfachgeschäften wurden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt, obwohl dies laut Gesetz „der Regelfall sein sollte“. Die Prüfer verweisen auf einen Fall, in dem die MVG freihändig einen öffentlich Bediensteten zum Tabaktrafikanten bestellte. Dieser stand demnach ein Jahr lang in der Trafik und befand sich gleichzeitig auch in einem aufrechten Dienstverhältnis. Andererseits wurde den Trafikanten zuviel verrechnet. Die erhobenen Entgelte sollten laut Gesetz kostendeckend sein. „Die MVG erzielte damit eine ständige Kostenüberdeckung, die sie als Dividende an den Eigentümer ausschüttete.“Mit anderen Worten: Für den Finanzminister gab es ein Körberlgeld.
Auch an den Bezügen haben die Prüfer jede Menge auszusetzen. Der 2015 bestellte Geschäftsführer durfte sich trotz gleicher Aufgaben nicht nur über einen höheren Sold als seine Vorgängerin erfreuen. Er bekam auch mehr als „die höchsten Verwaltungsbeamten des Bundes“.
Auch der vernachlässigte Jugendschutz ist den Rechnungshofprüfern ein Dorn im Auge. Obwohl diesbezügliche Prüfergebnisse bei Tabaktrafiken in Wien alarmierend ausfielen, wurde nichts zur Verbesserung der Situation getan. (rebu)