Österreichs Makler warnen vor Bestellerprinzip
Immo-Fachverband verweist auf klar negative Erfahrungen in Deutschland
Wien – Österreichs Makler wappnen sich gegen das Bestellerprinzip. In Deutschland gilt es seit 2015, und die von der dortigen Maklerbranche gemachten Erfahrungen sind für die heimischen Spitzenvertreter alarmierend: Das Angebot an Mietwohnungen auf diversen Plattformen sei von deutschlandweit rund einer Million auf nur noch knapp 670.000 eingebrochen, berichtete Reinhold Lexer vom Fachverband der Immobilientreuhänder. „In Deutschland vermitteln nun viele Vermieter selbst, was zu einem Umsatzeinbruch von rund 20 Prozent für die gesamte deutsche Maklerbranche geführt hat.“
Umgelegt auf Österreich hieße das, dass von derzeit rund 68.000 Mietwohnungsangeboten 20.000 von den Plattformen verschwinden würden, schätzte Fachverbandsobmann Georg Edlauer. „Davon wären vor allem jene Menschen betroffen, die günstige Wohnungen suchen, denn genau diese werden zuerst unter der Hand vergeben.“Edlauer sieht durch das Bestellerprinzip auch eine Pleitewelle auf die Branche zurollen: „Geschätzte 30 Prozent der Maklerbetriebe stehen vor dem Aus.“
Im derzeitigen Doppelmaklersystem müssen die Makler beide Seiten vertreten und würden auch dafür haften. Gehe man zum deutschen Bestellerprinzip über, stünden Mietinteressenten ohne Fürsprecher da, weil der Makler in diesem System „eindeutig der Vertreter des Vermieters“sei, so Lexer, der auch vor der Gefahr eines „modernen Wohnungsschleppertums“warnte, das sich – wenn auch ungesetzlich – entwickeln könnte.
Dass den Mietern in Deutschland mit dem Bestellerprinzip „kein Gefallen getan wurde“, sieht auch Christian Osthus, Rechtsexperte beim deutschen Branchenverband IVD, so. „Das Prinzip lautet zwar: ‚Wer den Makler zuerst ins Boot holt, zahlt ihn.‘ In Wahrheit ist da aber kein Platz mehr für die Mieterprovision“, sagt Osthus zum Standard. „Kein Makler legt sich mehr für einen Wohnungssuchenden ins Zeug.“
IVD schulte deutsche Makler
Die bisherige Obergrenze für die Mieterprovision in Deutschland von zwei Monatsmieten spiele deshalb keine Rolle mehr. Auf Vermieterseite gibt es – anders als in Österreich – in Deutschland keine Obergrenze. „In manchen ländlichen Regionen zahlen die Vermieter drei oder vier Monatsmieten, in Ballungsräumen oft auch nur eine“, sagt Osthus. Generell habe der IVD durch das Be- stellerprinzip „nicht allzu viele Mitglieder verloren, deutlich weniger als befürchtet“. Osthus führt das darauf zurück, dass der IVD seine Mitglieder frühzeitig auf das Bestellerprinzip vorbereitet hat. Das ist auch sein Rat an die österreichischen Kollegen: „Sich fit machen, um die Abgeberprovision zu bekommen.“Bisher sei es recht einfach gewesen für die Makler in Deutschland, „nun müssen sie ihre Leistungen richtig verkaufen. Das heißt, die Eigentümer müssen den Wert der Leistung des Maklers erkennen.“Sonst würden zu viele Vermieter selbst den Vertrieb übernehmen, „und das wiederum sorgt dafür, dass die Vermittlung nicht so schnell läuft wie über einen Makler“. (mapu)