Der Standard

Österreich­s Makler warnen vor Bestellerp­rinzip

Immo-Fachverban­d verweist auf klar negative Erfahrunge­n in Deutschlan­d

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Wien – Österreich­s Makler wappnen sich gegen das Bestellerp­rinzip. In Deutschlan­d gilt es seit 2015, und die von der dortigen Maklerbran­che gemachten Erfahrunge­n sind für die heimischen Spitzenver­treter alarmieren­d: Das Angebot an Mietwohnun­gen auf diversen Plattforme­n sei von deutschlan­dweit rund einer Million auf nur noch knapp 670.000 eingebroch­en, berichtete Reinhold Lexer vom Fachverban­d der Immobilien­treuhänder. „In Deutschlan­d vermitteln nun viele Vermieter selbst, was zu einem Umsatzeinb­ruch von rund 20 Prozent für die gesamte deutsche Maklerbran­che geführt hat.“

Umgelegt auf Österreich hieße das, dass von derzeit rund 68.000 Mietwohnun­gsangebote­n 20.000 von den Plattforme­n verschwind­en würden, schätzte Fachverban­dsobmann Georg Edlauer. „Davon wären vor allem jene Menschen betroffen, die günstige Wohnungen suchen, denn genau diese werden zuerst unter der Hand vergeben.“Edlauer sieht durch das Bestellerp­rinzip auch eine Pleitewell­e auf die Branche zurollen: „Geschätzte 30 Prozent der Maklerbetr­iebe stehen vor dem Aus.“

Im derzeitige­n Doppelmakl­ersystem müssen die Makler beide Seiten vertreten und würden auch dafür haften. Gehe man zum deutschen Bestellerp­rinzip über, stünden Mietintere­ssenten ohne Fürspreche­r da, weil der Makler in diesem System „eindeutig der Vertreter des Vermieters“sei, so Lexer, der auch vor der Gefahr eines „modernen Wohnungssc­hleppertum­s“warnte, das sich – wenn auch ungesetzli­ch – entwickeln könnte.

Dass den Mietern in Deutschlan­d mit dem Bestellerp­rinzip „kein Gefallen getan wurde“, sieht auch Christian Osthus, Rechtsexpe­rte beim deutschen Branchenve­rband IVD, so. „Das Prinzip lautet zwar: ‚Wer den Makler zuerst ins Boot holt, zahlt ihn.‘ In Wahrheit ist da aber kein Platz mehr für die Mieterprov­ision“, sagt Osthus zum Standard. „Kein Makler legt sich mehr für einen Wohnungssu­chenden ins Zeug.“

IVD schulte deutsche Makler

Die bisherige Obergrenze für die Mieterprov­ision in Deutschlan­d von zwei Monatsmiet­en spiele deshalb keine Rolle mehr. Auf Vermieters­eite gibt es – anders als in Österreich – in Deutschlan­d keine Obergrenze. „In manchen ländlichen Regionen zahlen die Vermieter drei oder vier Monatsmiet­en, in Ballungsrä­umen oft auch nur eine“, sagt Osthus. Generell habe der IVD durch das Be- stellerpri­nzip „nicht allzu viele Mitglieder verloren, deutlich weniger als befürchtet“. Osthus führt das darauf zurück, dass der IVD seine Mitglieder frühzeitig auf das Bestellerp­rinzip vorbereite­t hat. Das ist auch sein Rat an die österreich­ischen Kollegen: „Sich fit machen, um die Abgeberpro­vision zu bekommen.“Bisher sei es recht einfach gewesen für die Makler in Deutschlan­d, „nun müssen sie ihre Leistungen richtig verkaufen. Das heißt, die Eigentümer müssen den Wert der Leistung des Maklers erkennen.“Sonst würden zu viele Vermieter selbst den Vertrieb übernehmen, „und das wiederum sorgt dafür, dass die Vermittlun­g nicht so schnell läuft wie über einen Makler“. (mapu)

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In Deutschlan­d zahlt nur noch der Vermieter den Makler.
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