Der Standard

Besserstel­lung – und Konflikte ums Alter

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Asylwerber unter 18 Jahren, die allein nach Österreich kommen – also unbegleite­te minderjähr­ige Flüchtling­e (UMF) – sind im Asylverfah­ren in manchen Punkten bessergest­ellt: Sie erhalten mehr Betreuung und haben in der Grundverso­rgung Anrecht auf 200 Stunden Deutschkur­s. Wird ihnen Schutz gewährt, können sie ihre Eltern nach Österreich nachholen. Unter-14Jährige UMF kommen in die Obhut der Kinder- und Jugendhilf­e.

Die meisten UMF stammen aus Afghanista­n, gefolgt von Somalia, Syrien, dem Irak und Nigeria.

Konflikte schafft die Ausnahme für UMF von der laut Dublin-Verordnung geltenden Regel, dass Asylwerber ins EU-Ersteintri­ttsland zurückgehe­n müssen. Um falschen Altersanga­ben auf die Spur zu kommen, wurde 2016 in 2252 Fällen eine Altersfest­stellung durchgefüh­rt. 919 Flüchtling­e wurden 2016 für volljährig erklärt. (bri)

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