Besserstellung – und Konflikte ums Alter
Asylwerber unter 18 Jahren, die allein nach Österreich kommen – also unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) – sind im Asylverfahren in manchen Punkten bessergestellt: Sie erhalten mehr Betreuung und haben in der Grundversorgung Anrecht auf 200 Stunden Deutschkurs. Wird ihnen Schutz gewährt, können sie ihre Eltern nach Österreich nachholen. Unter-14Jährige UMF kommen in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe.
Die meisten UMF stammen aus Afghanistan, gefolgt von Somalia, Syrien, dem Irak und Nigeria.
Konflikte schafft die Ausnahme für UMF von der laut Dublin-Verordnung geltenden Regel, dass Asylwerber ins EU-Ersteintrittsland zurückgehen müssen. Um falschen Altersangaben auf die Spur zu kommen, wurde 2016 in 2252 Fällen eine Altersfeststellung durchgeführt. 919 Flüchtlinge wurden 2016 für volljährig erklärt. (bri)