EU- Gericht entscheidet über freien Karfreitag
Heimische Höchstrichter wollen nicht allein entscheiden, ob der Karfreitag für alle Arbeitnehmer arbeitsfrei wird. Wie die Sache ausgeht, ist völlig offen. Unternehmer warnen jedenfalls vor den Kosten.
Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) will nicht allein entscheiden, ob es sich beim Karfreitag um einen Feiertag für alle Arbeitnehmer handeln muss. Das Höchstgericht hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um Klarstellung ersucht, ob die Sonderstellung der Angehörigen der evangelischen Kirche eine Diskriminierung der übrigen Arbeitnehmer aus Gründen der Religion darstellt.
Der Karfreitag ist in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften müssen derzeit an diesem Tag arbeiten. Nur Angehörige der evangelischen Kirchen haben Anspruch auf Feiertagszuschläge.
Ein Mann ohne Bekenntnis hatte dagegen geklagt. Er hat am Karfreitag 2015 gearbeitet, für die Arbeitsleistung wurde ihm vom Unternehmen kein Feiertagszuschlag gezahlt. Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht gab ihm jedoch recht und sprach ihm das Feiertagsentgelt zu. Es sah einen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, wonach niemand wegen der Reli- gion in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren darf. Der Arbeitgeber des Klägers berief gegen das Urteil, wodurch der Fall beim OGH landete. Nun haben die Höchstrichter beschlossen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu stellen.
Klares Unternehmer-Nein
Wirtschaftsvertreter lehnen einen arbeitsfreien Karfreitag für alle Arbeitnehmer ab. Der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Peter Haubner, sagte am Montag, ein weiterer freier Tag würde rund 600 Millionen Euro kosten, das könne sich die Wirtschaft nicht leisten. Österreich liege im internationalen Vergleich mit 13 Feiertagen ohnehin schon im Spitzenfeld. Haubner meinte, dass sich die Arbeitnehmer angesichts zumindest 25 zustehender Urlaubstage auch Urlaub nehmen könnten. Eine Diskriminierung von Katholiken oder Konfessionslosen gegenüber Evangelischen kann er nicht erkennen.
Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal begrüßt die Entscheidung des OGH, die Frage dem EuGH vorzulegen. Wie dieser entschei- den wird, sei völlig offen, sagte Mazal dem STANDARD. Man könne entweder argumentieren, dass der Staat bloß allen Gläubigen die Möglichkeit einräumt, ihren religiösen Bedürfnissen nachzugehen, in der Sonderregelung für evangelische Christen und Juden aber genauso gut auch eine Diskriminierung sehen. Es gebe hier keine Präzedenzentscheidungen, so Mazal. „In der Judikatur des EuGH wird immer auf vergleichbare Situationen abgestellt, aber was eine vergleichbare Situation ist, wurde nie ausdiskutiert. Das ist entscheidend.“
Wird auf Diskriminierung entschieden, dann müsste das Recht von Mitgliedern der Israelitischen Kultusgemeinde, an Jom Kippur einen zusätzlichen Feiertag zu erhalten, ebenso fallen, meint der Arbeitsrechtler.
Eine sinnvollere Regelung als die jetzige wäre für Mazal, wenn Protestanten und Juden zwar einen bezahlten Feiertag erhielten, aber keinen Feiertagszuschlag, wenn sie an diesem Tag arbeiten. Doch auch das könnte der EuGH als diskriminierend einstufen, vor allem für Atheisten. (APA, red)